Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
FB 1/044/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück plant, wie in der Bürgermeisterkonferenz am 07.07.2022 beraten und verabredet, das Amtsblatt zum 01.01.2023 von einer Papierausgabe in ein elektronisches Amtsblatt umzustellen.

Damit die Stadt Fürstenau weiterhin Veröffentlichungen im Amtsblatt vornehmen kann, muss eine Änderung der Hauptsatzung erfolgen.

 

Die Änderung betrifft den Punkt Verkündung und Bekanntmachung (§ 9 der Hauptsatzung).

Hier wird nun das elektronische „Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück“ als Veröffentlichungsort genannt. Außerdem entfällt der frühere Absatz 3.

 

Der Entwurf der neu gefassten Hauptsatzung ist beigefügt.

 

Folgender Zeitplan ist durch den Landkreis Osnabrück vorgesehen:

 

  1. Beschlussfassung des Kreistages am 10.10.2022
  2. Beschlussfassung der Räte der Kommunen nach Beschluss des Kreistages in der Zeit vom 11.10.2022 bis zum 12.12.2022
  3. Veröffentlichung der geänderten Hauptsatzung der Kommunen und des Landkreises in der Amtsblattausgabe Nr. 24 am 31.12.2022 (Abgabefrist: 13.12.2022)

 


S t e i n h a u s

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 1

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Fürstenau wird in der im Entwurf vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I