Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat
von Mai 2021 bis November 2021 eine überörtliche Prüfung „Finanzstatusprüfung
bei Samtgemeinden und deren Mitgliedsgemeinden“ durchgeführt. Geprüft wurden
die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 sowie das Haushaltsplanjahr 2020. Die Prüfung
hat im Wesentlichen den Finanzstatus der Kommunen und die ordnungsgemäße
Führung des Haushalts- und Kassenwesens umfasst. Ziel sollte die Aufdeckung
möglicher Unrichtigkeiten und das Aufzeigen von Handlungsoptionen sein.
Außerdem wurde die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Kommunen anhand
einer Kennzahlenanalyse dargestellt, um so über eine vergleichende Betrachtung
regionale und strukturelle Problemlagen sichtbar zu machen.
Beanstandungen seitens des Landesrechnungshofes
hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung des Haushalts- und Kassenwesens gab es
nicht.
Weitere Informationen können der beigefügten Prüfungsmitteilung entnommen werden
R a m l e r |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Prüfungsmitteilung „Finanzstatusprüfung bei Samtgemeinden und deren
Mitgliedsgemeinden“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird zur
Kenntnis genommen.