Die Gemeinde Berge beabsichtigt für die weitere gemeindliche Entwicklung
zusätzliche Grundstücksflächen anzukaufen. Der im Haushaltsplan 2022
vorgesehene Betrag für den Erwerb von Grundstücken i.H.v. 100.000 € reicht
dafür bei weitem nicht aus.
Da diese zusätzlichen Auszahlungen für den Ankauf der Grundstücke im
Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen einen erheblichen Umfang darstellen, ist
es gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung
zu erlassen.
Der I. Nachtragshaushaltsplan wird zurzeit erarbeitet und an die
Ratsmitglieder verschickt, sobald dieser abschließend der Verwaltung vorliegt.
Ferner wird der Nachtragshaushaltsplan
durch Frau Moormann (Samtgemeinde Fürstenau) in der Ratssitzung vorgestellt
und eingehend erläutert.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- I. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2022 der Gemeinde Berge
Beschlussvorschlag:
Die I.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Berge wird beschlossen.