Betreff
I. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2022 der Gemeinde Berge
Vorlage
BER/022/2022
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Gemeinde Berge beabsichtigt für die weitere gemeindliche Entwicklung zusätzliche Grundstücksflächen anzukaufen. Der im Haushaltsplan 2022 vorgesehene Betrag für den Erwerb von Grundstücken i.H.v. 100.000 € reicht dafür bei weitem nicht aus.

Da diese zusätzlichen Auszahlungen für den Ankauf der Grundstücke im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen einen erheblichen Umfang darstellen, ist es gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan wird zurzeit erarbeitet und an die Ratsmitglieder verschickt, sobald dieser abschließend der Verwaltung vorliegt. Ferner wird der Nachtragshaushaltsplan  durch Frau Moormann (Samtgemeinde Fürstenau) in der Ratssitzung vorgestellt und eingehend erläutert.


(Gappel)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       I. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2022 der Gemeinde Berge


Beschlussvorschlag:

 

Die I. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Berge wird beschlossen.