Betreff
Neuwahl des Verbandausschusses des Wasserverbandes Bersenbrück - Benennung der Ausschussmitglieder durch die Gemeinde Berge
Vorlage
BER/018/2022
Art
Beschlussvorlage Berge

Mit der Übertragung der Aufgabe „Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum
01.01.2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge und Bippen gemäß § 9b der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder geworden.

 

Die korporativen Mitglieder benennen für den Verbandausschuss nach einem vom Wasserverband Bersenbrück vorgegebenen Schlüssel die Ausschussmitglieder. Nach Ermittlung durch den Wasserverband Bersenbrück sind insgesamt 8 x Personen zu benennen. Die notwendigen Informationen bzw. Berechnungsgrundlagen sind der Beschlussvorlage zur weiteren Informationsgewinnung beigefügt worden.

 

Anbei die Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:

 

1.)   Samtgemeinde Fürstenau:

 

-       5 x Ausschussmitglieder (gem. § 9b Absatz 2) für den Ausschuss „Abwasserentsorgung“. Diese sind von der Samtgemeinde Fürstenau zu wählen.

 

2.)   Mitgliedsgemeinden:

 

-       3 x Ausschussmitglieder (gem. § 9b Absatz 3) für den Bereich „Niederschlagswasserbeseitigung (Straßenentwässerung)“, davon entfallen auf

  

a)    die Gemeinde Berge                                 1 x Mitglied

b)    die Gemeinde Bippen                               1 x Mitglied

c)    Stadt Fürstenau                                        1 x Mitglied

 

Mit der Wahl in den Ausschuss „Abwasserentsorgung“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Nach § 9b Absatz 1 besteht der Ausschuss aus Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Eine Stellvertretung findet nicht statt. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein.

 

Der Rat kann somit ein Ratsmitglied benennen.


(Gappel)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Anschreiben des Wasserverbandes Bersenbrück an die Samtgemeinde Fürstenau vom 17.03.2022 inkl. Berechnungsgrundlagen


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -