Die korporativen Mitglieder benennen für den Verbandausschuss nach einem vom Wasserverband Bersenbrück vorgegebenen Schlüssel die Ausschussmitglieder. Nach Ermittlung durch den Wasserverband Bersenbrück sind insgesamt 8 x Personen zu benennen. Die notwendigen Informationen bzw. Berechnungsgrundlagen sind der Beschlussvorlage zur weiteren Informationsgewinnung beigefügt worden.
Anbei die Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:
1.)
Samtgemeinde Fürstenau:
- 5 x Ausschussmitglieder (gem. § 9b Absatz 2) für den Ausschuss „Abwasserentsorgung“. Diese sind von der Samtgemeinde Fürstenau zu wählen.
2.)
Mitgliedsgemeinden:
- 3 x Ausschussmitglieder (gem. § 9b Absatz 3) für den Bereich „Niederschlagswasserbeseitigung (Straßenentwässerung)“, davon entfallen auf
a) die Gemeinde Berge 1 x Mitglied
b) die Gemeinde Bippen 1 x Mitglied
c) Stadt Fürstenau 1 x Mitglied
Mit der Wahl in den Ausschuss „Abwasserentsorgung“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Nach § 9b Absatz 1 besteht der Ausschuss aus Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Eine Stellvertretung findet nicht statt. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
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Anschreiben
des Wasserverbandes Bersenbrück an die Samtgemeinde Fürstenau vom 17.03.2022 inkl. Berechnungsgrundlagen
Beschlussvorschlag:
- ohne Beschlussvorschlag -