Betreff
Aufstellung von Kleidersammel-Containern
Vorlage
FB 5/029/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nachdem sich in der Vergangenheit die Anfragen nach Containerstellplätzen gehäuft hatten, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 30.09.1997 beschlossen, dass die Stadt Fürstenau für Kleidersammel-Container keine städtischen Stellflächen mehr zur Verfügung stellt.

Eine Nachfrage bei einigen anderen Kommunen ergab seinerzeit, dass diese grds. gegen die Aufstellung von Containern aller Art waren. Problematisch erschien die Einteilung/Beurteilung der jeweiligen Vereine/Einrichtungen in die Kategorien „caritativ“ oder „gewerblich“ und die Sauberhaltung der Stellplätze.

Für ortsansässige caritative Einrichtungen ist es derzeit schwierig, geeignete Standorte für das Aufstellen von Kleidersammel-Containern zu finden.

Die Kolpingsfamilie Fürstenau beantragt daher bei der Stadt Fürstenau die Aufstellung eines Kleidersammel-Containers auf städtischen Flächen.

Bei den Sammlungen der Kolpingsfamilie wird der Großteil der Textilien wiederverwertet. Durch diese Wiederverwertung werden wertvolle Ressourcen gespart und Abfälle vermieden.

Mit dem Erlös der Sammlungen werden u.a. gemeinnützige und örtliche Projekte unterstützt.

Aus diesem Grund sollte aus Sicht der Verwaltung ortsansässigen, caritativen Einrichtungen das Aufstellen von Kleidersammel-Containern auf städtischen Flächen genehmigt werden.

 


S t o c k m a n n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Fürstenau vom 30.09.1997 wird dahingehend geändert, dass die Stadt Fürstenau ortsansässigen, caritativen Einrichtungen geeignete städtische Stellflächen für das Aufstellen von Kleidersammel-Containern zur Verfügung stellt.

Für gewerbliche Kleidersammlungen werden keine Flächen bereit gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I