Nachdem sich
in der Vergangenheit die Anfragen nach Containerstellplätzen gehäuft hatten,
hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am
30.09.1997 beschlossen, dass die Stadt Fürstenau für Kleidersammel-Container
keine städtischen Stellflächen mehr zur Verfügung stellt.
Eine
Nachfrage bei einigen anderen Kommunen ergab seinerzeit, dass diese grds. gegen
die Aufstellung von Containern aller Art waren. Problematisch erschien die
Einteilung/Beurteilung der jeweiligen Vereine/Einrichtungen in die Kategorien
„caritativ“ oder „gewerblich“ und die Sauberhaltung der Stellplätze.
Für
ortsansässige caritative Einrichtungen ist es derzeit schwierig, geeignete
Standorte für das Aufstellen von Kleidersammel-Containern zu finden.
Die
Kolpingsfamilie Fürstenau beantragt daher bei der Stadt Fürstenau die
Aufstellung eines Kleidersammel-Containers auf städtischen Flächen.
Bei den
Sammlungen der Kolpingsfamilie wird der Großteil der Textilien wiederverwertet.
Durch diese Wiederverwertung werden wertvolle Ressourcen gespart und Abfälle
vermieden.
Mit dem
Erlös der Sammlungen werden u.a. gemeinnützige und örtliche Projekte
unterstützt.
Aus diesem
Grund sollte aus Sicht der Verwaltung ortsansässigen, caritativen Einrichtungen
das Aufstellen von Kleidersammel-Containern auf städtischen Flächen genehmigt
werden.
S t o c k m a n n |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Der
Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Fürstenau vom 30.09.1997 wird
dahingehend geändert, dass die Stadt Fürstenau ortsansässigen, caritativen
Einrichtungen geeignete städtische Stellflächen für das Aufstellen von Kleidersammel-Containern
zur Verfügung stellt.
Für
gewerbliche Kleidersammlungen werden keine Flächen bereit gestellt.