Betreff
Benennung eines Mitgliedes in den Regionalausschuss Niederschlagswasser des Wasserverbandes Bersenbrück
Vorlage
BIP/030/2022
Art
Beschlussvorlage Bippen

Mit der Übertragung der Aufgabe Abwasser auf den Wasserverband Bersenbrück zum 01. Januar 2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge und Bippen gem. § 13 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder geworden.

Die korporativen Mitglieder benennen für den Regionalausschuss Abwasser nach einem vom Wasserverband vorgegebenen Schlüssel die Ausschussmitglieder.

Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt acht Personen zu benennen, die nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.

 

Die Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:

 

  1. Samtgemeinde Fürstenau      5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser

→ von der Samtgemeinde zu wählen

 

  1. Mitgliedsgemeinden                3 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswas-

ser (Straßenentwässerung),

davon entfallen auf die

→ Gemeinde Berge                1 Mitglied

→ Gemeinde Bippen              1 Mitglied

→ Stadt Fürstenau                  1 Mitglied

 

Im Grundsätzlichen hat die Benennung nach dem Verteilungsverfahren von Hare-Niemeyer zu erfolgen. Danach hätte die SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe das Vorschlagsrecht. Der Rat kann jedoch ein abweichendes Verfahren beschließen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen benennt als Vertreter/in für den Regionalausschuss Niederschlagswasser

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