Mit der Übertragung der Aufgabe Abwasser auf
den Wasserverband Bersenbrück zum 01. Januar 2009 sind die Samtgemeinde
Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge und Bippen gem. § 13 der
Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder
geworden.
Die korporativen Mitglieder benennen für den
Regionalausschuss Abwasser nach einem vom Wasserverband vorgegebenen Schlüssel
die Ausschussmitglieder.
Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind
insgesamt acht Personen zu benennen, die nicht Vorstands- bzw.
Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.
Die Anzahl der zu verteilenden
Ausschusssitze:
- Samtgemeinde
Fürstenau 5 Ausschussmitglieder
für die Abteilung Schmutzwasser
→ von der Samtgemeinde zu
wählen
- Mitgliedsgemeinden 3 Ausschussmitglieder für
die Abteilung Niederschlagswas-
ser (Straßenentwässerung),
davon entfallen auf die
→ Gemeinde Berge 1 Mitglied
→ Gemeinde Bippen 1 Mitglied
→ Stadt Fürstenau 1 Mitglied
Im Grundsätzlichen hat die Benennung nach
dem Verteilungsverfahren von Hare-Niemeyer zu erfolgen. Danach hätte die
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe das Vorschlagsrecht. Der Rat kann jedoch ein
abweichendes Verfahren beschließen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen benennt als Vertreter/in für den Regionalausschuss Niederschlagswasser
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