Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 79 "Erweiterung Wohnbaufläche Apfelbaumland"
Vorlage
FB 5/026/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau plant die Erweiterung des Baugebietes „Im Apfelbaumland“ in nordwestliche Richtung. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6 ha und liegt im Stadtteil Schwagstorf. Ziel der Planung ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen.

 

Das Plangebiet grenzt direkt an das bereits bestehende Wohngebiet „Apfelbaumland“ (rechtswirksamer B-Plan Nr. 52) sowie an das Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“, Sportanlagen und Waldflächen. Geplant ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA).

 

Das Verfahren muss als Vollverfahren gem. § 2 ff. BauGB durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

 

 


P o h l k a m p

K l a u s i n g

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Für den Bereich nordwestlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ ist wie dargestellt der Bebauungsplan Nr. 79 „Erweiterung Wohnbaufläche Apfelbaumland“ aufzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme: circa 40.000,- €

 

M o o r m a n n

Fachdienst I