Bebauungsplan Nr. 79 "Erweiterung Wohnbaufläche Apfelbaumland"
Die Stadt Fürstenau plant die Erweiterung des Baugebietes „Im Apfelbaumland“ in nordwestliche Richtung. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6 ha und liegt im Stadtteil Schwagstorf. Ziel der Planung ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen.
Das Plangebiet grenzt direkt an das bereits bestehende Wohngebiet „Apfelbaumland“ (rechtswirksamer B-Plan Nr. 52) sowie an das Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“, Sportanlagen und Waldflächen. Geplant ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA).
Das Verfahren muss als Vollverfahren gem. § 2 ff. BauGB durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
P o h l k a m p |
K l a u s i n g |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich nordwestlich des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ ist
wie dargestellt der Bebauungsplan Nr. 79 „Erweiterung Wohnbaufläche
Apfelbaumland“ aufzustellen.