Betreff
Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) der hinzugewählten Mitglieder und Vertreter
Vorlage
FB 1/035/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 (St/StR 01/2022 Ö 25) einstimmig folgende Personen als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Digitales berufen.

Bernd Haverkamp                              Vertreter Oliver Geske

Reinhard Richter                                 Vertreter Fabian Röwer

Gregor Wagemester                           Vertreter Paul Weymann

Karl-Heinz Dirkmann                          Vertreter Ralf Heitkamp

Johannes Fritze                                  Vertreter Jürgen Sander

Die Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) der in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Digitales berufenen Mitglieder sowie deren Vertreter erfolgt in der Sitzung.


M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachdienst I

Stadtdirektor