Betreff
Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen
Vorlage
FB 4/020/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Wohnmobil- und Campingtourismus nahm bereits in den letzten Jahren deutlich zu. Diesen Trend hat die Corona-Pandemie verstärkt, denn im Wohnmobil und Camper lässt sich flexibel, individuell und mit dem nötigen Abstand zu anderen Reisenden (Kurz-)Urlaub machen. Daher konnte in 2020 erstmals die Grenze von 100.000 Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen im Jahr durchbrochen werden. Da die Investition erheblich ist, kann also mit einer intensiven Nutzung in den kommenden Jahren gerechnet werden. Dabei sind Wohnmobilreisende Individualisten und in der Regel finanziell unabhängig. Berechnungen des Deutschen Instituts für Fremdenverkehr zufolge geben auf und außerhalb von Wohnmobilstellplätzen übernachtende Reisemobilisten inklusive Kosten für den Stellplatz täglich im Schnitt 47,20 € während des Aufenthalts im Zielgebiet aus. Wohnmobilisten sind also ein erkennbarer und wachsender Wirtschaftsfaktor für Handel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen und eine wichtige Zielgruppe im Rahmen der touristischen Ausrichtung der Stadt.

 

Wie auch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Soziales am 25.01.2022 angeregt, soll die Ausweisung zusätzlicher Wohnmobilstellplätze geprüft werden. Zudem wurde in vergangenem September über die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH für die ILE-Regionen ein gemeinsamer Förderantrag für den Neubau, die Erweiterung oder den Ausbau von Wohnmobilstellplätzen gestellt, an dem sich die Samtgemeinde Fürstenau beteiligt hat.

 

Für eine gute Akzeptanz von – in aller Regel ausschließlich touristisch genutzten – Wohnmobilstellplätzen kommt es im Wesentlichen auf die Lage an. Ein Stromanschluss sowie die Möglichkeit zur Abfallbeseitigung sollte vorhanden sein. Im Idealfall könnte auch eine Wasserentnahmestelle vorhanden sein. Mittlere und größere Reisemobile sind häufig mit eigenen Sanitäreinrichtungen ausgestattet. Sanitäre Anlagen und Abwasserentsorgungseinrichtungen können daher dezentral angeordnet sein. Dennoch erhöhen z. B. Toilettenanlagen die Attraktivität des Standortes. Präferiert wird aber insbesondere die Nähe zu den touristischen Orten, das kann z. B. die historische Innenstadt oder aber auch eine andere touristische Einrichtung wie das Freibad sein. Dabei wird häufig auch eine attraktive Ortsrandlage geschätzt, da Reisemobilisten häufig Fahrräder mitführen und auch am Übernachtungsort mobil sind.

 

In rechtlicher Hinsicht stellen Wohnmobilstellplätze als Kurzreiseplätze, also bis zwei Übernachtungen, eine Sondernutzung i. S. d. Straßenrechts dar und sind mit einer Satzung, die diese Sondernutzung regelt, auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. Außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen sind sie grundsätzlich unzulässig und bedürfen einer Baugenehmigung. Dabei wäre mit dem Landkreis auf den Einzelfall bezogen zu klären, ob eine solche aufgrund des geringen Flächenbedarfs im Rahmen einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig oder die Ausweisung eines der Erholung dienenden Sondergebiets nach § 10 Abs. 1 BauNVO notwendig wäre.

 

Bislang wurden verschiedene Vorschläge für mögliche Stellplätze gesammelt:

 

1.   Ausweitung der Stellplätze auf dem Schloßparkplatz

PRO:          Fläche im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche ausgewiesen

Anfahrt bereits ausgeschildert

WLAN vorhanden

Nähe zu den öffentlichen Toiletten im südl. Torhaus

Elektrosäule bereits vorhanden

KONTRA:  insbesondere in den (Sommer-)Reisemonaten beengte Verhältnisse auf dem Kundenparkplatz

 

2.   Einrichtung von Stellplätzen im Schloßpark / Gefängnis

PRO:          Anfahrt bereits ausgeschildert

WLAN vorhanden

Nähe zur den öffentlichen Toiletten im südl. Torhaus

Elektrosäule bereits vorhanden

KONTRA:   ungünstige Anordnung auf den Rasenflächen im Bürgerpark

                   Baugenehmigung, ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Parkanlage

Störung des denkmalgeschützten Schlossensembles

Überbeanspruchung des Weges im Bürgerpark

 

3.   Einrichtung von Stellplätzen am Bolzplatz an der B 214

PRO:          Fläche im Eigentum der Stadt

KONTRA:   als dauerhafte Zufahrt ungeeignete Anbindung an die B214

                   Lärmbelastung durch Bundesstraße und PumpTrack (geplant)

                   Baugenehmigung, ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Parkanlage

                  

4.   Einrichtung von Stellplätzen im Wäldchen am „Behördenhaus“

PRO:          Fläche im Eigentum der Stadt

Anfahrt bereits ausgeschildert;

sehr schöne Lage mit Blick auf die Schlossinsel

WLAN realisierbar

Nähe zur den öffentlichen Toiletten im südl. Torhaus

KONTRA:   Baugenehmigung, ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Parkanlage

                   Ungünstige Zufahrt

 

5.   Einrichtung von Stellplätzen auf dem Schützenplatz des Bürgerschützenvereins Fürstenau

PRO:          evt. Nach Absprache Nutzung der Toiletten im Schützenheim möglich

KONTRA:   Fläche nicht im Eigentum der Stadt, Nutzungsvertrag erforderlich

                   Einziges touristisches Ziel ist der schwach frequentierte Draisinenbahnhof

Baugenehmigung, ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Grünanlage

 

6.   Einrichtung von Stellplätzen auf dem Parkplatz An der Kemnade

PRO:          Fläche im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche ausgewiesen

Nähe zur historischen Innenstadt

KONTRA:   Lage in „2. Reihe“ relativ unattraktiv

 

7.   Einrichtung von Stellplätzen auf dem Parad

PRO:          Anfahrt bereits ausgeschildert

WLAN vorhanden (ggfls. erweiterbar)

Nähe zur den öffentlichen Toiletten im südl. Torhaus

Schöne Lage am Schlossteich und zur historischen Innenstadt

Fläche im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche ausgewiesen

KONTRA:   Inanspruchnahme mehrerer Stellplätze

 

8.   Einrichtung von Stellplätzen am Freibad

PRO:          Nähe zum Freibad als in den Saisonmonaten stark frequentierte Freizeiteinrichtung

Möglichkeit zur Nutzung der gastronomischen und sanitären Angebote im Freibad

Anbindung an das touristische Radwegenetz

Fläche im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche ausgewiesen

KONTRA:   vermutlich nur während der Reisesaison attraktiv

 

Es wäre nunmehr zu diskutieren, welche Standorte für eine weitere Prüfung ausgewählt werden sollten. Die Herstellung einer Stromanschlusssäule als Mindestanforderung lässt sich mit relativ geringem Aufwand an jedem Standort herstellen. Feststellen lässt sich jedoch, dass z. B. der Standort am Parad relativ zügig umgesetzt werden könnte. Auch könnten Stellplätze am Freibad eine gute Ergänzung sein und einen interessanten Mix aus Angeboten für Wohnmobilreisende darstellen.

 

Eine Übersichtskarte der Standorte ist beigefügt.


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag soll in der Sitzung erarbeitet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Beschlussfassung ab.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I