Der Wohnmobil- und Campingtourismus nahm bereits in den letzten Jahren
deutlich zu. Diesen Trend hat die Corona-Pandemie verstärkt, denn im Wohnmobil
und Camper lässt sich flexibel, individuell und mit dem nötigen Abstand zu
anderen Reisenden (Kurz-)Urlaub machen. Daher konnte in 2020 erstmals die
Grenze von 100.000 Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen im Jahr durchbrochen
werden. Da die Investition erheblich ist, kann also mit einer intensiven
Nutzung in den kommenden Jahren gerechnet werden. Dabei sind Wohnmobilreisende
Individualisten und in der Regel finanziell unabhängig. Berechnungen des
Deutschen Instituts für Fremdenverkehr zufolge geben auf und außerhalb von
Wohnmobilstellplätzen übernachtende Reisemobilisten inklusive Kosten für den
Stellplatz täglich im Schnitt 47,20 € während des Aufenthalts im Zielgebiet
aus. Wohnmobilisten sind also ein erkennbarer und wachsender Wirtschaftsfaktor
für Handel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen und eine wichtige Zielgruppe
im Rahmen der touristischen Ausrichtung der Stadt.
Wie auch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Tourismus,
Kultur und Soziales am 25.01.2022 angeregt, soll die Ausweisung zusätzlicher
Wohnmobilstellplätze geprüft werden. Zudem wurde in vergangenem September über
die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH für die ILE-Regionen ein gemeinsamer Förderantrag für den Neubau, die
Erweiterung oder den Ausbau von Wohnmobilstellplätzen gestellt, an dem sich die
Samtgemeinde Fürstenau beteiligt hat.
Für eine gute
Akzeptanz von – in aller Regel ausschließlich touristisch genutzten –
Wohnmobilstellplätzen kommt es im Wesentlichen auf die Lage an. Ein
Stromanschluss sowie die Möglichkeit zur Abfallbeseitigung sollte vorhanden
sein. Im Idealfall könnte auch eine Wasserentnahmestelle vorhanden sein. Mittlere
und größere Reisemobile sind häufig mit eigenen Sanitäreinrichtungen
ausgestattet. Sanitäre Anlagen und Abwasserentsorgungseinrichtungen können
daher dezentral angeordnet sein. Dennoch erhöhen z. B. Toilettenanlagen die
Attraktivität des Standortes. Präferiert wird aber insbesondere die Nähe zu den
touristischen Orten, das kann z. B. die historische Innenstadt oder aber auch
eine andere touristische Einrichtung wie das Freibad sein. Dabei wird häufig
auch eine attraktive Ortsrandlage geschätzt, da Reisemobilisten häufig
Fahrräder mitführen und auch am Übernachtungsort mobil sind.
In rechtlicher
Hinsicht stellen Wohnmobilstellplätze als Kurzreiseplätze, also bis zwei
Übernachtungen, eine Sondernutzung i. S. d. Straßenrechts dar und sind mit
einer Satzung, die diese Sondernutzung regelt, auf öffentlichen Verkehrsflächen
zulässig. Außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen sind sie grundsätzlich
unzulässig und bedürfen einer Baugenehmigung. Dabei wäre mit dem Landkreis auf
den Einzelfall bezogen zu klären, ob eine solche aufgrund des geringen
Flächenbedarfs im Rahmen einer Abweichung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans zulässig oder die Ausweisung eines der Erholung dienenden
Sondergebiets nach § 10 Abs. 1 BauNVO notwendig wäre.
Bislang wurden
verschiedene Vorschläge für mögliche Stellplätze gesammelt:
1.
Ausweitung der Stellplätze
auf dem Schloßparkplatz
PRO: Fläche
im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche
ausgewiesen
Anfahrt bereits ausgeschildert
WLAN vorhanden
Nähe zu den öffentlichen Toiletten im südl. Torhaus
Elektrosäule bereits vorhanden
KONTRA: insbesondere
in den (Sommer-)Reisemonaten beengte Verhältnisse auf dem Kundenparkplatz
2.
Einrichtung von
Stellplätzen im Schloßpark / Gefängnis
PRO: Anfahrt
bereits ausgeschildert
WLAN vorhanden
Nähe zur den öffentlichen Toiletten im südl. Torhaus
Elektrosäule bereits vorhanden
KONTRA: ungünstige
Anordnung auf den Rasenflächen im Bürgerpark
Baugenehmigung,
ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Parkanlage
Störung des denkmalgeschützten Schlossensembles
Überbeanspruchung des Weges im Bürgerpark
3.
Einrichtung von
Stellplätzen am Bolzplatz an der B 214
PRO: Fläche
im Eigentum der Stadt
KONTRA: als dauerhafte Zufahrt ungeeignete
Anbindung an die B214
Lärmbelastung
durch Bundesstraße und PumpTrack (geplant)
Baugenehmigung,
ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Parkanlage
4.
Einrichtung von
Stellplätzen im Wäldchen am „Behördenhaus“
PRO: Fläche im Eigentum
der Stadt
Anfahrt bereits ausgeschildert;
sehr schöne Lage mit Blick auf die Schlossinsel
WLAN realisierbar
Nähe zur den öffentlichen Toiletten im südl.
Torhaus
KONTRA: Baugenehmigung,
ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da planungsrechtlich Parkanlage
Ungünstige
Zufahrt
5.
Einrichtung von
Stellplätzen auf dem Schützenplatz des Bürgerschützenvereins Fürstenau
PRO: evt. Nach Absprache
Nutzung der Toiletten im Schützenheim möglich
KONTRA: Fläche nicht im Eigentum
der Stadt, Nutzungsvertrag erforderlich
Einziges
touristisches Ziel ist der schwach frequentierte Draisinenbahnhof
Baugenehmigung, ggfls. B-Plan-Änderung erforderlich, da
planungsrechtlich Grünanlage
6.
Einrichtung von
Stellplätzen auf dem Parkplatz An der Kemnade
PRO: Fläche
im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche
ausgewiesen
Nähe zur historischen Innenstadt
KONTRA: Lage in „2. Reihe“
relativ unattraktiv
7.
Einrichtung von
Stellplätzen auf dem Parad
PRO: Anfahrt bereits
ausgeschildert
WLAN vorhanden (ggfls. erweiterbar)
Nähe zur den öffentlichen Toiletten im südl.
Torhaus
Schöne Lage am Schlossteich und zur historischen
Innenstadt
Fläche im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als
Verkehrsfläche ausgewiesen
KONTRA: Inanspruchnahme mehrerer
Stellplätze
8.
Einrichtung von
Stellplätzen am Freibad
PRO: Nähe
zum Freibad als in den Saisonmonaten stark frequentierte Freizeiteinrichtung
Möglichkeit zur Nutzung der gastronomischen und sanitären Angebote im
Freibad
Anbindung an das touristische Radwegenetz
Fläche im Eigentum der Stadt und planungsrechtlich bereits als Verkehrsfläche
ausgewiesen
KONTRA: vermutlich nur während
der Reisesaison attraktiv
Es wäre nunmehr zu diskutieren, welche Standorte für eine weitere
Prüfung ausgewählt werden sollten. Die Herstellung einer Stromanschlusssäule
als Mindestanforderung lässt sich mit relativ geringem Aufwand an jedem
Standort herstellen. Feststellen lässt sich jedoch, dass z. B. der Standort am
Parad relativ zügig umgesetzt werden könnte. Auch könnten Stellplätze am
Freibad eine gute Ergänzung sein und einen interessanten Mix aus Angeboten für
Wohnmobilreisende darstellen.
Eine Übersichtskarte der Standorte ist beigefügt.
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W ü b b e l |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag soll in der Sitzung erarbeitet werden.