Betreff
Kunstrasenplatz
Vorlage
FB 1/033/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In den letzten Jahren ist mehrfach der Wunsch durch die Spielvereinigung Fürstenau e.V. geäußert worden, die Situation der Trainingsplätze in der Stadt Fürstenau zu verbessern. Die Plätze im Pottebruchstadion sind stark witterungsabhängig und trotz Drainage nicht immer bespielbar. Der IGS-Sportplatz ist zwar vom Zustand und Untergrund her besser bespielbar, aber bisher noch ohne Flutlichtanlage.

 

Die Spielvereinigung Fürstenau e.V. hat derzeit zwei Herren- und ein Altherrenteam gemeldet, daneben gibt es zweiundzwanzig Jungendteams der JSG Fürstenau/ Hollenstede/ Schwagstorf und eine Damenspielgemeinschaft. Sportlich spielt die erste Herrenmannschaft derzeit in der Kreisliga Osnabrück Staffel A und hat gute Aussichten auf einen Aufstieg in die Bezirksliga.

 

Rund vierhundert Fußballspielerinnen und Fußballspieler sind in diesen Mannschaften aktiv und nutzen die vorhandenen Plätze für Training und Spiele.

 

Insgesamt ist es schwierig, für diese Vielzahl an Mannschaften geeignete ganzjährige Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Die durch die Spielpläne vorgegebenen Spieltage können gerade im Frühjahr und im Herbst nicht immer eingehalten werden und müssen in Fürstenau häufiger witterungsbedingt abgesagt werden.

 

Daher ist der Wusch der Spielvereinigung Fürstenau e.V., den vorhandenen Sportplatz an der IGS als Kunstrasenplatz auszubauen, um die Jugendmannschaften im Bezirk zu etablieren und ein attraktives Angebot für talentierte junge Fußballerinnen und Fußballer aus Fürstenau und Umgebung zu bieten.

 

Unterstützt wird das Vorhaben zudem von den Sportvereinen aus Hollenstede und Schwagstorf, die ebenfalls einen erheblichen Mehrwert für die gemeinsame Jugendarbeit erwarten. Auch die IGS Fürstenau würde die Errichtung eines Kunstrasenplatzes begrüßen, da ein ganzjährig bespielbarer Sportplatz die Hallensituation entzerren würde. Es könnten auch Kurse wie Feldhockey oder Ultimate Frisbee angeboten werden. Vielleicht würde dadurch das Sportangebot in der Stadt Fürstenau interessanter und vielfältiger werden.

 

Die Spielvereinigung hat eine Kostenschätzung aus 2021 vorliegen, danach ist mit Gesamtkosten von 776.384,68 € zu rechnen. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung wird derzeit von Kosten von 931.662 € ausgegangen.

 

Der Finanzierungsvorschlag der Spielvereinigung sieht wie folgt aus:

 

 

Nach den Vorgesprächen mit der Spielvereinigung Fürstenau e.V. ist durch die Stadt Fürstenau eine Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten – Programmjahr 2022 gestellt worden. Der Programmaufruf erfolgte dazu im Nds. Ministerialblatt vom 16. März 2022. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst musste bis zum 27.04.2022 eine „Anmeldung“ für das Programmjahr beim zuständigen ArL eingereicht werden. Es handelt sich bei diesem Programm um eine Ergänzung der Städtebauförderung.

Grundsätzlich werden nur Sportstätten gefördert, die in Gebieten liegen, die in das Städtebauförderprogramm des Bundes und Landes aufgenommen worden sind. Die Förderung muss der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung entsprechen. Ausnahmsweise werden auch Sportstätten außerhalb der Gebiete erfolgen, dann ist aber eine umfangreiche Begründung erforderlich.

Eine Rückfrage beim Fördergeber hat ergeben, dass die Aussichten für Projekte außerhalb der geförderten Gebiete geringer seien. Auch werde dann eine sehr umfangreiche Begründung notwendig. Wichtig sei, dass eine breite Nutzung des Platzes dargestellt werde (nicht nur Fußball, sondern diverse Sportarten und vielfältige Nutzergruppen). Der schulische Nutzungsanteil werde bei der Förderung abgezogen.

Durch die Stadt Fürstenau ist ein Förderbetrag von 415.332 € (90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für dieses Programm angemeldet worden.

 

Der für die weitere Antragsbearbeitung erforderliche Ratsbeschluss sowie eine Bescheinigung der Kommunalaufsicht müssen noch nachgereicht werden.


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung in der Sitzung