Die Stadt
Fürstenau plant die sukzessive Verbesserung der Zustände der Wege im
Bürgerpark. In einem Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Fürstenau (VA vom
09.03.2022) wurde sich dafür ausgesprochen und anschließend beschlossen, mit
einem jährlichen Haushaltsbudget von 100.000 € für die kommenden Jahre,
beginnend bereits in 2022, einzelne Teilabschnitte in Pflasterbauweise
herzustellen. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, zu erarbeiten, welche
Wege im Bürgerpark aus technischer Sicht gepflastert werden sollen und
entsprechende Kostenschätzungen zu erstellen (St/VA/03/2022 vom 09.03.2022,
S.4).
Vorab eine kurze
Erläuterung zur Kostenschätzung der bislang durchgeführten Maßnahmen in Bezug
auf jetzt anstehende Planungen:
Grundlage der
Kostenschätzung sind die tatsächlich entstandenen Kosten der bisherigen
Pflasterungen der Wege im Bürgerpark. Hier war bis auf einen Kurvenbereich
keine Herstellung des Unterbaus notwendig, lediglich leichtes oberflächliches
Abschieben und Begradigen der vorhandenen Wegeoberfläche.
Die Kosten in der
letzten Umsetzung beliefen sich auf ca. 75 €/m².
Aufgrund der
aktuellen Marktsituation, vor allem mit Blick auf den Ukraine Krieg und den
damit einhergehenden Lieferengpässen, Preissteigerungen etc. wird mit einer
Preissteigerung von ca. 25% geplant. Mit einem zusätzlichen Sicherheitspuffer
gerechnet (ca. 8 %) wird die Kostenschätzung mit 100 €/m² angelegt. Bei einem
angedachten Haushaltsbudget dieser Maßnahme von 100.000 € wären maximal ca.
1000 m² Pflasterung möglich.
In dem
beigefügten Lageplan wurden einzelne Teilbereiche betrachtet, die für eine
weiterführende Pflasterung u.a. in Frage kämen. Der in Gelb markierte Abschnitt
2 wird allerdings höher Frequentiert von Fahrzeugen benutzt, die zur
Unterhaltung des Bürgerparks (inkl. Baumbestand) dienen. Hier müsste daher
nochmals genauer der vorhandene Aufbau betrachtet werden und eventuell eine
Verstärkung eingeplant werden. Wenn dies der Fall wäre, würde der o.g.
Kostenansatz von 100 €/m² nicht mehr auskömmlich sein. Auch die Wege direkt
entlang des Schlossteiches müssten technisch anders und vor allem umfangreicher
ausgeführt werden. So müsste bspw. aufgrund der Nähe zur Böschung eine
Tiefengründung der Kantensteine mittels Tiefbord in Betonstütze hergestellt
werden, um den Randbereich des Pflasters dauerhaft zu schützen. Hierbei fallen
auch noch zusätzliche Entsorgungskosten des Aushubmaterials an. Um diese Kosten
mit Blick auf die recht teure Entsorgung abschätzen zu können, sind
weitreichende Untersuchungen des vorhandenen Wegematerials zwingend
erforderlich. Zudem müsste bei Teilabschnitten der zukünftige Weg aufgrund
seiner Nähe zur Böschung mit der Trassenführung weiter von der Böschung
entfernt werden, da ansonsten bei den Aushubarbeiten die verbleibende Böschung
wegbrechen könnte, bevor der Randstein gesetzt wird. Das würde zusätzliche
Aushubkosten und Unterbaukosten verursachen und ist aus Sicht der Verwaltung
nicht ratsam. Wenn sich dennoch dafür seitens der Politik ausgesprochen werden
sollte, würde die Verwaltung vorschlagen, ein geeignetes Planungsbüro für die
Planung und Ausschreibung, inkl. Bauüberwachung auszuschreiben.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, entweder Abschnitt 1 (ca. 430 m²) und Abschnitt
3 (ca. 175 m²) zusammen auszuführen (Summe Gesamt: ca. 60.500 €), oder
Abschnitt 2 (ca. 540 m²) separat als nächstes in der Planung mit einer
Kostenschätzung von ca. 50.400 € weiter zu führen.
Aufgrund der
relativ unvorhersehbaren Projektkosten, aus den o.g. Gründen der
Weltwirtschaftslage, sollte ein entsprechend verhältnismäßiger
Sicherheitspuffer der Projektkosten eingeplant werden.
T e g e t h o f f |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 6 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
- Lageplan
Beschlussvorschlag:
-
Wird in
der Sitzung verfasst -
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme:
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 100.000,00 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 551.00 / 602.00.01 / 096021
Investitions-Nr.: IFÜ-551.01
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
R a m l e r
Fachbereich 3