Betreff
Pflasterung der Wege im Bürgerpark
Vorlage
FB 6/010/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau plant die sukzessive Verbesserung der Zustände der Wege im Bürgerpark. In einem Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Fürstenau (VA vom 09.03.2022) wurde sich dafür ausgesprochen und anschließend beschlossen, mit einem jährlichen Haushaltsbudget von 100.000 € für die kommenden Jahre, beginnend bereits in 2022, einzelne Teilabschnitte in Pflasterbauweise herzustellen. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, zu erarbeiten, welche Wege im Bürgerpark aus technischer Sicht gepflastert werden sollen und entsprechende Kostenschätzungen zu erstellen (St/VA/03/2022 vom 09.03.2022, S.4).

 

Vorab eine kurze Erläuterung zur Kostenschätzung der bislang durchgeführten Maßnahmen in Bezug auf jetzt anstehende Planungen:

 

Grundlage der Kostenschätzung sind die tatsächlich entstandenen Kosten der bisherigen Pflasterungen der Wege im Bürgerpark. Hier war bis auf einen Kurvenbereich keine Herstellung des Unterbaus notwendig, lediglich leichtes oberflächliches Abschieben und Begradigen der vorhandenen Wegeoberfläche.

Die Kosten in der letzten Umsetzung beliefen sich auf ca. 75 €/m².

 

Aufgrund der aktuellen Marktsituation, vor allem mit Blick auf den Ukraine Krieg und den damit einhergehenden Lieferengpässen, Preissteigerungen etc. wird mit einer Preissteigerung von ca. 25% geplant. Mit einem zusätzlichen Sicherheitspuffer gerechnet (ca. 8 %) wird die Kostenschätzung mit 100 €/m² angelegt. Bei einem angedachten Haushaltsbudget dieser Maßnahme von 100.000 € wären maximal ca. 1000 m² Pflasterung möglich.

 

In dem beigefügten Lageplan wurden einzelne Teilbereiche betrachtet, die für eine weiterführende Pflasterung u.a. in Frage kämen. Der in Gelb markierte Abschnitt 2 wird allerdings höher Frequentiert von Fahrzeugen benutzt, die zur Unterhaltung des Bürgerparks (inkl. Baumbestand) dienen. Hier müsste daher nochmals genauer der vorhandene Aufbau betrachtet werden und eventuell eine Verstärkung eingeplant werden. Wenn dies der Fall wäre, würde der o.g. Kostenansatz von 100 €/m² nicht mehr auskömmlich sein. Auch die Wege direkt entlang des Schlossteiches müssten technisch anders und vor allem umfangreicher ausgeführt werden. So müsste bspw. aufgrund der Nähe zur Böschung eine Tiefengründung der Kantensteine mittels Tiefbord in Betonstütze hergestellt werden, um den Randbereich des Pflasters dauerhaft zu schützen. Hierbei fallen auch noch zusätzliche Entsorgungskosten des Aushubmaterials an. Um diese Kosten mit Blick auf die recht teure Entsorgung abschätzen zu können, sind weitreichende Untersuchungen des vorhandenen Wegematerials zwingend erforderlich. Zudem müsste bei Teilabschnitten der zukünftige Weg aufgrund seiner Nähe zur Böschung mit der Trassenführung weiter von der Böschung entfernt werden, da ansonsten bei den Aushubarbeiten die verbleibende Böschung wegbrechen könnte, bevor der Randstein gesetzt wird. Das würde zusätzliche Aushubkosten und Unterbaukosten verursachen und ist aus Sicht der Verwaltung nicht ratsam. Wenn sich dennoch dafür seitens der Politik ausgesprochen werden sollte, würde die Verwaltung vorschlagen, ein geeignetes Planungsbüro für die Planung und Ausschreibung, inkl. Bauüberwachung auszuschreiben.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, entweder Abschnitt 1 (ca. 430 m²) und Abschnitt 3 (ca. 175 m²) zusammen auszuführen (Summe Gesamt: ca. 60.500 €), oder Abschnitt 2 (ca. 540 m²) separat als nächstes in der Planung mit einer Kostenschätzung von ca. 50.400 € weiter zu führen.

 

Aufgrund der relativ unvorhersehbaren Projektkosten, aus den o.g. Gründen der Weltwirtschaftslage, sollte ein entsprechend verhältnismäßiger Sicherheitspuffer der Projektkosten eingeplant werden.

 


T e g e t h o f f

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

-       Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

-       Wird in der Sitzung verfasst -

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 100.000,00 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 551.00 / 602.00.01 / 096021

Investitions-Nr.: IFÜ-551.01

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3