Betreff
Erschließung des Baugebietes im Teilumlegungsplan III Kollenpohl in Fürstenau
Vorlage
FB 6/008/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Verwaltung der Samtgemeinde Fürstenau wurde mit der Erschießung des Baugebietes Kollenpohl, 2. Bauabschnitt (Teilumlegungsgebiet III), beauftragt. Gemäß Beschluss vom 22.09.2020 wurden die dazu notwendigen Leistungen der Planung, Vergabe, Bauleitung sowie Objektbetreuung der Verkehrsanlagen (Baustraßen) innerhalb des B-Plangebietes bereits an das Ing. Büro Westerhaus, Bramsche, vergeben.

In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Westerhaus und dem Wasserverband Bersenbrück wurde im Verlauf der Planung folgende Variante für die Entwässerung das Baugebietes Kollenpohl, 2. BA, erarbeitet:

Erweiterung des Regenrückhaltebeckens (RRB) östl. der Lonnerbecker Straße

Um das zusätzlich im Baugebiet Kollenpohl, 2. BA, anfallende Regenwasser (RW) ordnungsgemäß ableiten zu können, ist die Erweiterung des bereits vorhandenen RRB östl. der Lonnerbecker Str. die wirtschaftlichste Lösung. Die zur Erweiterung notwendigen Flächen stehen bereits zur Verfügung.

Neben der Erweiterung des RRB ist zudem die Aufweitung des vorhandenen RW-Kanals in der Ettenfelder Str. notwendig, da dieser bereits mit der zurzeit angeschlossenen Entwässerung der angrenzenden Altsiedlungen, rund um das Baugebiet „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“, hydraulisch überlastet ist. Die Aufweitung des RW-Kanals in der Ettenfelder Str. dient somit zudem der Entlastung der Entwässerungssituation in der angrenzenden und ebenfalls an die Kanalisation in der Ettenfelder Str. angeschlossene Bebauung. Zur Vergrößerung des RW-Kanals müssen die Oberflächen der Ettenfelder Straße, von der geplanten Zufahrt zum BG Kollenpohl, 2. BA, bis zur Kreuzung „Zum Alten Sande“ (rd. 600 m), aufgenommen werden, um den mittig in der Straße liegende RW-Kanal durch einen mit größerem Durchmesser auszutauschen. Im Anschluss wird die Ettenfelder Str. wieder eine neue Asphaltdecke erhalten.

Die zusätzlich für die in der Ettenfelder Straße notwendigen Projektkosten (Anteil Stadt Fürstenau – Baukostenzuschuss Regenkanal) sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt.

Projektkosten im Bereich Ettenfelder Straße:

Nr.

Bereich

Schätzkosten [€]

1.

Planung

 

1.1

Anteil Straßenbau

11.000,00

1.2

Anteil Entwässerung

26.000,00

2.

Bauphase

 

2.1

Anteil Straßenbau

95.000,00

2.2

Anteil Entwässerung

318.000,00

3.

Sonstige Leistungen

50.000,00

 

Summe

500.000,00 €

 

Es ergeben sich demnach zusätzlich aus der Maßnahme in der Ettenfelder Str. anfallende Projektkosten in Höhe von rd. 500.000,00 €. Diese sind zusätzlich als überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.

 


H a f f e r k a m p

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Um das zusätzlich im Baugebiet Kollenpohl, 2. BA, anfallende Regenwasser (RW) ordnungsgemäß ableiten zu können und die Entwässerung im alten Siedlungsbereich zu verbessern ist die Erweiterung des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens östl. der Lonnerbecker Str. sowie die Vergrößerung des Regenwasserkanals in der Ettenfelder Str. vorzunehmen.

 

2.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben.

 

3.   Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 500.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0,00 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096031

Investitions-Nr.: I20-541-01

 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3