Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der hinzu gewählten beratenden Ausschussmitglieder
Vorlage
BIP/025/2022
Art
Beschlussvorlage Bippen
Die hinzu gewählten beratenden
Ausschussmitglieder werden durch den Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung
förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.
Gemäß § 43 NKomVG ist derjenige, der zu
ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, auf die ihm nach §§ 40 – 42 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten
durch den Bürgermeister hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Die Pflichtenbelehrung erfolgt in der ersten
Sitzung durch Übergabe des Textes der entsprechenden Vorschriften der §§ 40 –
42 NKomVG.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Kein
Beschlussvorschlag.