Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der hinzu gewählten beratenden Ausschussmitglieder
Vorlage
BIP/025/2022
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die hinzu gewählten beratenden Ausschussmitglieder werden durch den Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.

 

 

Gemäß § 43 NKomVG ist derjenige, der zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, auf die ihm nach §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten durch den Bürgermeister hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

Die Pflichtenbelehrung erfolgt in der ersten Sitzung durch Übergabe des Textes der entsprechenden Vorschriften der §§ 40 – 42 NKomVG.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 

 


Kein Beschlussvorschlag.