Betreff
Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau 2022
Vorlage
FB 4/012/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 ein Investitionskonzept zur Steuerung der Investitionen an Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen. Grundlage der dortigen Planung waren die jährlichen Berichte des Landkreises Osnabrück zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und die Bevölkerungsprognose des Landkreises. Diese Daten werden entsprechend der örtlichen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung evaluiert und insbesondere mit der örtlichen Nachfrage abgeglichen und angepasst.

Zum Planungszeitpunkt 2018 standen Kommunen noch unter dem Eindruck eines langfristig prognostizierten demografischen Wandels. In den im Investitionskonzept 2018 zitierten Zahlen aus 2015 wurden bereits mittelfristig stark degressive Bevölkerungszahlen ermittelt. In 2018 wurden bereits mittelfristig Bevölkerungszuwächse prognostiziert, aus der jedoch noch immer ein vorsichtiges Investitionsverhalten in frühkindlicher und schulischer Infrastruktur abzuleiten war.

 

Der Samtgemeinderat hat jedoch bereits 2018 die langfristige Entwicklung erkannt und mit dem Konzept Investitionsleitlinien festgelegt, die sich als richtig erwiesen haben und nun fortgeführt werden sollen. So wurde der Neubau zusätzlicher Krippen entsprechend dem erwarteten Nachfrageverhalten beschlossen, wobei auch damals klar war, dass die tatsächliche, langfristige Nachfrage nicht prognostizierbar ist. Es wurde schon vor dem Abschluss des Investitionskonzepts der Neubau einer viergruppigen Kita und damit ein erheblicher Zuwachs an Kindergartenplätzen beschlossen. Und auch vor der Formulierung eines entsprechenden gesetzlichen Anspruchs wurde beschlossen, in jeder Mitgliedsgemeinde mindestens eine Ganztagsschule zu etablieren.

Die Investitionsmaßnahmen aus dem Konzept 2018 befinden sich weitgehend in der Umsetzung oder sind bereits abgeschlossen.

 

Seit 2018 haben sich gesellschaftlich und politisch geänderte Prioritäten ergeben, an die das Investitionskonzept anzupassen ist. Um das frühkindliche und schulische Bildungsangebot langfristig zukunftssicher aufzustellen und den zukünftigen Bedarf an Schul- und KiTa-Plätzen festzulegen, sind einige Annahmen zu treffen. Leider zeigt bereits die aktuelle Lage in der Ukraine, wie ungewiss alle Beurteilungen eines prognostischen Bedarfs sind.

 

Um dennoch langfristig handlungsfähig zu bleiben, sind die Investitionsmaßnahmen der nächsten Jahre festzulegen. Der Rat hat sich dazu in zwei Klausurtagungen im Februar 2022 mit den Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. Daraus wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in diesem Investitionskonzept formuliert wurden.

 


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt.