Der Rat der
Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 ein
Investitionskonzept zur Steuerung der Investitionen an Schulen und KiTas in der
Samtgemeinde Fürstenau beschlossen. Grundlage der dortigen Planung waren die
jährlichen Berichte des Landkreises Osnabrück zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und die Bevölkerungsprognose des
Landkreises. Diese Daten werden entsprechend der örtlichen demografischen und
gesellschaftlichen Entwicklung evaluiert und insbesondere mit der örtlichen
Nachfrage abgeglichen und angepasst.
Zum
Planungszeitpunkt 2018 standen Kommunen noch unter dem Eindruck eines
langfristig prognostizierten demografischen Wandels. In den im
Investitionskonzept 2018 zitierten Zahlen aus 2015 wurden bereits mittelfristig
stark degressive Bevölkerungszahlen ermittelt. In 2018 wurden bereits
mittelfristig Bevölkerungszuwächse prognostiziert, aus der jedoch noch immer
ein vorsichtiges Investitionsverhalten in frühkindlicher und schulischer
Infrastruktur abzuleiten war.
Der
Samtgemeinderat hat jedoch bereits 2018 die langfristige Entwicklung erkannt
und mit dem Konzept Investitionsleitlinien festgelegt, die sich als richtig
erwiesen haben und nun fortgeführt werden sollen. So wurde der Neubau
zusätzlicher Krippen entsprechend dem erwarteten Nachfrageverhalten
beschlossen, wobei auch damals klar war, dass die tatsächliche, langfristige
Nachfrage nicht prognostizierbar ist. Es wurde schon vor dem Abschluss des
Investitionskonzepts der Neubau einer viergruppigen Kita und damit ein
erheblicher Zuwachs an Kindergartenplätzen beschlossen. Und auch vor der
Formulierung eines entsprechenden gesetzlichen Anspruchs wurde beschlossen, in
jeder Mitgliedsgemeinde mindestens eine Ganztagsschule zu etablieren.
Die
Investitionsmaßnahmen aus dem Konzept 2018 befinden sich weitgehend in der
Umsetzung oder sind bereits abgeschlossen.
Seit 2018 haben
sich gesellschaftlich und politisch geänderte Prioritäten ergeben, an die das
Investitionskonzept anzupassen ist. Um das frühkindliche und schulische
Bildungsangebot langfristig zukunftssicher aufzustellen und den zukünftigen
Bedarf an Schul- und KiTa-Plätzen festzulegen, sind einige Annahmen zu treffen.
Leider zeigt bereits die aktuelle Lage in der Ukraine, wie ungewiss alle
Beurteilungen eines prognostischen Bedarfs sind.
Um dennoch
langfristig handlungsfähig zu bleiben, sind die Investitionsmaßnahmen der
nächsten Jahre festzulegen. Der Rat hat sich dazu in zwei Klausurtagungen im
Februar 2022 mit den Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. Daraus wurden
Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in diesem Investitionskonzept formuliert
wurden.
W a g e n e r |
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W ü b b e l |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Dem Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt.