Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode. Im Rahmen der digitalen Ratsarbeit fand im Jahr 2018 eine Anpassung statt und durch den Beschluss in der (konstituierenden) Sitzung des Rates vom 03.11.2021 blieb die bisherige Geschäftsordnung des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (bis zur Beschlussfassung über eine Neufassung) unverändert bestehen.
Nachdem der Niedersächsische Landtag am 13.10.2021 das Gesetz zur
Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen hat, ist
nun auch eine Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Berge angezeigt. Für
den Entwurf wurde die vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund
überlassene (Muster-)Geschäftsordnung zugrunde gelegt. Neben der Gegenüberstellung
(alter und neuer Geschäftsordnung) ist die (Muster-)Geschäftsordnung als Anlage
beigefügt.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
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A –
Gegenüberstellung (alter Geschäftsordnung und dem Entwurf)
- B – Muster-Geschäftsordnung des Nds. Städte- und Gemeindebundes
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Berge wird beschlossen und tritt am 19.05.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige
und durch den Rat der Gemeinde Berge vom 03.11.2021 beschlossene Geschäftsordnung
des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Ratsausschüsse und die Ausschüsse
nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Berge außer Kraft.