Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 67 "Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach", 1. Änderung
Vorlage
FB 5/019/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat am 22.03.2022 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach“ eine 1. Änderung aufzustellen.

 

Die Stadt Fürstenau hat im Jahr 2015 den Bebauungsplan Nr. 67 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war vorgesehen, das Kompensationsdefizit über die Ausgleichsflächen A.1 (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstücke 58/3 teilw. und 59/3 teilw.) und A.2 (Gemarkung Ohrte, Flur 19, Flurstück 16, Fläche 3 im Kompensationsflächenpool Wasserschutzgebiet Ohrte) abzudecken.

 

Die Ausgleichsfläche A.1 steht jedoch nicht weiter zur Verfügung, da auf dieser Fläche ein neues Regenrückhaltebecken (u.a. für den B-Plan Nr. 56 „Kollenpohl“) entstehen soll. Das Kompensationsdefizit soll zukünftig über den Flächenpool „Rittergut Lonne“ und die bereits im Ursprungsplan aufgeführte Kompensationsfläche A.2 abgedeckt werden.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Die Stadt Fürstenau sieht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ab.

 

Die IPW Ingenieurplanung GmbH und Co. KG wurde nach Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt und stellt die Entwurfsunterlagen zur vorgenannten Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor.

 


P o h l k a m p

K l a u s i n g

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach“, 1. Änderung, wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 2.313,36 €

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I