Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 56 "Kollenpohl", 3. Änderung (Stadt Fürstenau)
Vorlage
FB 5/018/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat am 17.09.2021 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“ eine 3. Änderung aufzustellen.

 

Im Rahmen dieser Änderung sollen die überbaubaren Grundstücksflächen in zwei Teilbereichen angepasst werden, um der Nachfrage nach kleineren Grundstücken nachzukommen und Nachverdichtung zu ermöglichen. Die zeitgleich in Aufstellung befindliche 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 sieht vor, die örtlichen Bauvorschriften zu den Vorgärten und Einfriedungen anzupassen bzw. zu ergänzen. Die neuen Regelungen sollen zwecks Einheitlichkeit auch in die 3. Änderung mit aufgenommen werden.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Die Stadt Fürstenau sieht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ab.

 

Die Bebauungsplanänderung wird für zwei Teilgeltungsbereiche durchgeführt. Diese umfassen folgende Flurstücke:

-       Teilgeltungsbereich 1: Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 895, 896, 897, 898, 899, 900 und 834/2 (teilw.)

-       Teilgeltungsbereich 2: Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 884, 885 und 886

 

Die IPW Ingenieurplanung GmbH und Co. KG wurde nach Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt und stellt die Entwurfsunterlagen zur vorgenannten Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor.


P o h l k a m p

K l a u s i n g

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“, 3. Änderung, wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 3.534,30€

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I