Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße-West", 4. Änderung (Stadt Fürstenau)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 21
„Koppelstraße-West“ insofern zu ändern, als für die Spielplatzfläche eine
Wohnbaufläche festgesetzt wird.
Die Fläche ist aktuell ungenutzt und liegt
brach. Es gibt konkrete Planungen, das Grundstück für Wohnbebauung zu nutzen. Die
Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Käufer zu tragen, ebenso
sämtliche Anschlusskosten sowie die Vertrags- und Nebenkosten. Das Grundstück
wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2021 verkauft.
Der Bebauungsplan Nr. 21, 4. Änderung wird
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da das
Vorhaben der wohnbaulichen Nachnutzung der brachliegenden Spielplatzfläche
dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1
Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten
Verfahren aufgestellt werden, wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht
abgesehen. Ferner kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§
3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Das Plangebiet befindet sich rund 300 m
südlich der Fürstenauer Innenstadt an der „Koppelstraße“ und hat eine Größe von
rd. 575 qm.
Auf der Grundlage des Entwurfs wurde die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.12.2021 bis
einschließlich 21.01.2022 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.12.2021
um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das
Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks
Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis
zu den o. a. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und
eingehend erläutert.
P o h l k a m p |
K l a u s i n g |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße-West“, 4. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.
M o o r m a n n
Fachdienst I