Seit
dieser Zeit haben die niedersächsischen Kommunen eine Anpassung ihrer
Hauptsatzung vorgenommen und an die rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes angeglichen. Dies sollte nach einer entsprechenden
Übergangsphase nunmehr auch in der Gemeinde Berge vorgenommen werden, da die
bisher in der Gemeinde Berge gültige Hauptsatzung im Jahr 1997 aufgestellt und
die 1. Änderung letztmalig im Jahr 2001 vorgenommen worden ist.
Im
Jahr 2007 sollte eine 2. Änderung herbeigeführt werden, wobei die geplante
Änderung über die Bekanntmachung (hier: Streichung des Aushanges in den
Bekanntmachungskästen) verschoben wurde. Die Hauptsatzung regelt unter anderem
die Bekanntmachungen von Satzungen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen
in den Bekanntmachungskästen der Gemeindeteile Anten, Berge, Dalvers, Grafeld
und Hekese. Ferner sind auch grundlegende Dinge (Wappen, Bezeichnung etc.) Bestandteil
einer Hauptsatzung.
Beispielsweise
soll für den Teil der Bekanntmachungen weiterhin der Aushang in den
Bekanntmachungskästen erfolgen, wobei zusätzlich auf der Internetseite der
Samtgemeinde Fürstenau (www.fuerstenau.de) eine Veröffentlichung erfolgen soll,
um den Entwicklungen einer digitalen Verwaltung weiter Rechnung zu tragen. Auf
die Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen soll weiterhin nur
nachrichtlich in der Tageszeitung „Bersenbrück Kreisblatt" hingewiesen
werden, aber nicht unter dem Teil „Amtliche Bekanntmachungen“, was mittlerweile
in vielen Kommunen vorgenommen wird.
Nachdem der Niedersächsische Landtag am
13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen hat, ist nunmehr abschließend eine
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Berge angezeigt. Der beigefügte Hauptsatzungsentwurf sieht
nunmehr eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes vor.
Für den Entwurf wurde die vom
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund überlassene (Muster-)Hauptsatzung
zugrunde gelegt. Diese ist neben
dem Hauptsatzungsentwurf, der bestehenden
Hauptsatzung (inkl. der 1. Änderung) der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt
worden.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- A – Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Berge
- B – Bestehende Hauptsatzung der Gemeinde Berge (inkl. der 1. Änderung)
- C – Muster-Hauptsatzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf der Hauptsatzung der
Gemeinde Berge wird als Satzung beschlossen.