Betreff
Benennung von Mitgliedern in den "Regionalausschuss Abwasser" des Wasserverbandes Bersenbrück
Vorlage
FB 1/031/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit der Übertragung der Aufgabe „Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum 1. Januar 2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge und Bippen gem. § 9 Abs. 13 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder geworden. Die korporativen Mitglieder benennen für den Regionalausschuss „Abwasser“ nach einem vom Wasserverband Bersenbrück vorgegebenen Schlüssel die Ausschussmitglieder.

Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 8 Personen zu benennen, die nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.

 

Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:

 

Samtgemeinde Fürstenau

5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser

    

 

Mitgliedsgemeinden

3 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswasser (Straßenentwässerung); davon entfallen auf

  

                             a) Gemeinde Berge                            1 Mitglied

                             b) Gemeinde Bippen                           1 Mitglied

                        c) Stadt Fürstenau                              1 Mitglied

 

  

Mit der Wahl in den Regionalausschuss „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Abs. 1 der Wasserverbandssatzung eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.

 

Der Samtgemeinderat hat somit fünf Ratsmitglieder zu benennen. Die Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art hat nach dem Verteilungsverfahren d‘Hondt zu erfolgen.

 

Danach hat die SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP Gruppe drei Mitglieder zu benennen und die CDU-Fraktion zwei Mitglieder.

 

Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen.

 


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau benennt als Vertreter für den Regionalausschuss Abteilung Schmutzwasser

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3