Betreff
Rückstellung Heizung Verwaltungsgebäude
Vorlage
FB 3/002/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Heizungsanlage im Verwaltungsgebäude ist seit mehreren Jahren störanfällig. Die noch mit Öl betriebene Heizungsanlage kommt aus dem Jahr 2000 (Brenner und Kessel) und beheizt 2.110 m² Fläche. Der für die Wartung zuständige Heizungsbetrieb hat regelmäßig Schwierigkeiten, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Auch die Steuerung ist zwischenzeitlich ausgefallen, so dass keine automatische Steuerung mehr möglich ist.

 

Daher ist bereits 2018 eine Instandhaltungsrückstellung (§ 123 NKomVG) über 50 T€ gebildet worden.

Zwischenzeitlich ist der Anschluss des Verwaltungsgebäudes an das in Fürstenau entstehende Nahwärmenetz geplant. Die Inbetriebnahme soll im Herbst 2022 erfolgen. Daher ist in Sachen Heizungsanlage bisher noch nichts unternommen worden.

 

Instandhaltungsrückstellungen sind ertragswirksam aufzulösen, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren verwendet worden sind. Die in 2018 gebildete Rückstellung ist daher zum Jahresabschluss 2021 aufzulösen.

Da der Grund zur Bildung der Rückstellung weiter besteht, wird zum Jahresabschluss 2021 erneut eine Instandhaltungsrückstellung für die Heizungsanlage gebildet. Die Mittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt, die Deckung wird aus den Mitteln der aufgelösten Rückstellung sichergestellt.


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Dem überplanmäßigen Aufwand steht ein außerplanmäßiger Ertrag in gleicher Höhe zur Deckung gegenüber.

 

R a m l e r

Fachbereich 3