Betreff
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
Vorlage
FG 20/049/2006/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2006 (SG/SFinRPA/002/2006, P. 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2007 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben. Allein die Erhöhung der Kreisumlage um 2 v.H. von 45 v.H. auf 47 v.H. erfordert Mehrausgaben von 142.600 €. Diese werden bei der Samtgemeinde jedoch durch die Mehreinnahmen aufgrund der Neuverteilung der Finanzausgleichsleistungen in Höhe von 162.100 € aufgefangen. Von dieser Summe entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Betrag von 142.000 €. Insgesamt musste der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um 900 € von 437.800 € auf 438.700 € erhöht werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2006 in Höhe von 6.167.700 € nicht berücksichtigt. Die Änderungen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der von den Fachausschüssen empfohlenen Investitionsausgaben sowie der allgemeinen Änderungen Kreditaufnahmen in Höhe von 255.900 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 474.400 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 218.500 €.

 

Zum Stand der Planungen hinsichtlich der Sanierung der IGS Fürstenau – VIII. Bauabschnitt und zur Sanierung der IGS-Sporthalle erfolgt in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ein ausführlicher Bericht.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten sowie der Bewilligungsverfügungen hinsichtlich der Bedarfszuweisungen verwiesen. Danach muss intensiv über neue Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und Ausgabekürzung nachgedacht werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Samtgemeinde Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie unbedingt notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II