Die CDU-Fraktion in Samtgemeinderat hat den
beigefügten Antrag gestellt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob die Übernahme
der Elterngeldsachbearbeitung als kommunale Aufgabe möglich ist.
Die Zuständigkeit
für Elterngeld liegt nach § 6 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten
Gesundheit und Soziales (ZustVO-GuS) grundsätzlich bei den Landkreisen und
kreisfreien Städten. Eine Öffnungsklausel ist nur für selbständige Städte und
selbständige Gemeinden vorgesehen. Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als
30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben die Rechtsstellung einer
selbständigen Gemeinde. Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000
Einwohnerinnen und Einwohnern können auf Antrag durch Beschluss der
Landesregierung zu selbständigen Gemeinden erklärt werden, wenn ihre
Verwaltungskraft dies rechtfertigt und die zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben
des Landkreises oder der Region Hannover im Übrigen nicht gefährdet wird (§ 14
NKomVG). Diese Voraussetzungen liegen für die Samtgemeinde Fürstenau nicht vor.
Daher ist eine Übernahme als kommunale Aufgabe für die Samtgemeinde Fürstenau
ausgeschlossen.
Denkbar wäre, eine Außenstelle der
Elterngeldstelle des Landkreises Osnabrück in Fürstenau einzurichten.
Auf Nachfrage hat der Landkreis Osnabrück
dazu folgendes mitgeteilt:
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden
Digitalisierung, besonders der Möglichkeit ab 2023, die Beratung und
Antragstellung über ein Internetportal abzuwickeln, erscheint dem Landkreis
Osnabrück eine örtliche Präsenz der Elterngeldstelle überholt. Durchaus
positive Erfahrungen in dieser Hinsicht hat die Elterngeldstelle im Kreishaus
gesammelt, bei der seit März 2020, also seit beinahe 2 Jahren, keine Beratungen
mehr vor Ort stattgefunden haben. Die Erfahrungen zeigen, dass telefonische und
schriftliche Beratungen (auch per E-Mail) – und ggf. zukünftig Video-Chats –
das Informationsbedürfnis interessierter Eltern vollumfänglich abdecken.
Weiter führt der Landkreis Osnabrück aus,
dass die Zersplitterung von Organisationseinheiten mit nur sehr geringer
Personalstärke erfahrungsgemäß dazu führt, dass Kompetenzen geschwächt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass unvorhergesehene Ausfallzeiten nicht oder nur
sehr schwer kompensiert werden können, was wiederum dazu führt, dass die
gewünschte kompetente, einheitliche Beratung vor Ort dauerhaft nur schwer
aufrechterhalten werden kann. Aus eben diesen genannten Gründen ist die
Außenstelle der Elterngeldstelle des Landkreises Osnabrück im Sommer 2021
geschlossen worden.
K o c k |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
keiner