Betreff
Antrag der CDU-Fraktion i.S. Elterngeld
Vorlage
FB 1/024/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die CDU-Fraktion in Samtgemeinderat hat den beigefügten Antrag gestellt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob die Übernahme der Elterngeldsachbearbeitung als kommunale Aufgabe möglich ist.

Die Zuständigkeit für Elterngeld liegt nach § 6 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Gesundheit und Soziales (ZustVO-GuS) grundsätzlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Öffnungsklausel ist nur für selbständige Städte und selbständige Gemeinden vorgesehen. Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben die Rechtsstellung einer selbständigen Gemeinde. Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können auf Antrag durch Beschluss der Landesregierung zu selbständigen Gemeinden erklärt werden, wenn ihre Verwaltungskraft dies rechtfertigt und die zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben des Landkreises oder der Region Hannover im Übrigen nicht gefährdet wird (§ 14 NKomVG). Diese Voraussetzungen liegen für die Samtgemeinde Fürstenau nicht vor. Daher ist eine Übernahme als kommunale Aufgabe für die Samtgemeinde Fürstenau ausgeschlossen.

 

Denkbar wäre, eine Außenstelle der Elterngeldstelle des Landkreises Osnabrück in Fürstenau einzurichten.

Auf Nachfrage hat der Landkreis Osnabrück dazu folgendes mitgeteilt:

 

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, besonders der Möglichkeit ab 2023, die Beratung und Antragstellung über ein Internetportal abzuwickeln, erscheint dem Landkreis Osnabrück eine örtliche Präsenz der Elterngeldstelle überholt. Durchaus positive Erfahrungen in dieser Hinsicht hat die Elterngeldstelle im Kreishaus gesammelt, bei der seit März 2020, also seit beinahe 2 Jahren, keine Beratungen mehr vor Ort stattgefunden haben. Die Erfahrungen zeigen, dass telefonische und schriftliche Beratungen (auch per E-Mail) – und ggf. zukünftig Video-Chats – das Informationsbedürfnis interessierter Eltern vollumfänglich abdecken.

 

Weiter führt der Landkreis Osnabrück aus, dass die Zersplitterung von Organisationseinheiten mit nur sehr geringer Personalstärke erfahrungsgemäß dazu führt, dass Kompetenzen geschwächt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass unvorhergesehene Ausfallzeiten nicht oder nur sehr schwer kompensiert werden können, was wiederum dazu führt, dass die gewünschte kompetente, einheitliche Beratung vor Ort dauerhaft nur schwer aufrechterhalten werden kann. Aus eben diesen genannten Gründen ist die Außenstelle der Elterngeldstelle des Landkreises Osnabrück im Sommer 2021 geschlossen worden.

 

 


K o c k

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

keiner