Betreff
Zuschuss an den Reit- und Fahrverein Fürstenau
Vorlage
FB 4/011/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Reit- und Fahrverein Fürstenau beantragte am 21.08.2021 für die digitale Neuausstattung der Räumlichkeiten und den Bau einer Anschleppung/Überdachung einen Zuschuss von insgesamt bis zu 10.000 €. Die Kosten für die Digitalausstattung werden auf rd. 10.000 €, die Abschleppung/Überdachung auf rd. 90.000 € beziffert.

 

Der Stadtrat hat am 12.10.2021 einstimmig beschlossen, dem Reitverein Fürstenau zur Umsetzung seiner Vorhaben zunächst einen Betrag in Höhe von bis zu 4.123,79 € zur Verfügung zu stellen. Weitere Haushaltsmittel standen im Haushaltsjahr 2021 nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist der Antrag gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Fürstenau zum Teil zurückgestellt worden.

 

Nach § 4 der Förderrichtlinien der Stadt Fürstenau können für den Neubau und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen 10 % der Kosten bezuschusst werden. Maximal sind 10.000 € je Projekt möglich.

Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Antrag zunächst zurückgestellt.

 

Da im vergangenen Haushaltsjahr 2021 nur noch Mittel in Höhe von 4.123,79 € zur Verfügung gestanden haben, wurde der Antrag zum Teil bewilligt. Da insgesamt ein Förderbetrag von maximal 10.000 € möglich ist, wurde der Antrag auf den Restbetrag in Höhe von 5.876,21 € auf das Haushaltsjahr 2022 zurückgestellt.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 10.000 € für die Investitionsbezuschussung von Vereinen eingeplant.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung könnte der Restbetrag in Höhe von 5.876,21 € bewilligt werden.

 

Der Antrag des Reit- und Fahrvereins, die Förderrichtlinien und der Beschluss zur Vorlage FG40/011/2021 vom 12.10.2021 sind als Anlage beigefügt.


K e i n k a r h o f f

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 40

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Reit- und Fahrverein Fürstenau werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung bis zu 5.876,21 € zur Umsetzung seiner Vorhaben zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Die Mittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I