Betreff
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 1/022/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten.

 

In der konstituierenden Sitzung am 04. November 2021 ist die bisherige Geschäftsordnung wieder in Kraft gesetzt worden.

 

Eine Neufassung ist aber notwendig geworden, da die digitale Ratsarbeit von der überwiegenden Zahl der Ratsmitglieder genutzt wird. Auch waren geringfügige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Gestrichen worden sind die zeitlichen Begrenzungen zu den Redezeiten, da diese formale Regelung bisher nicht zur Anwendung gekommen ist.

 

Der Entwurf der Geschäftsordnung ist dieser Vorlage beigefügt. Die Neufassung soll zum 01. April 2022 in Kraft treten.

 


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3