Am 24.01.2022 hat die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Entwurf einer Richtlinie zur Investitionsförderung bei Neuansiedlungen oder Nachfolge niedergelassener Ärzte beantragt. Hierbei soll ein Betrag in Höhe von 100.000 € als einmaliger Zuschuss gewährt werden. Sollte der Arzt oder die Ärztin die Praxis mindestens über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Bewilligung der Förderung betreiben, entfällt ein Rückforderungsanspruch seitens des Fördergebers.
Der Entwurf einer Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet und bis zur Sitzung nachgereicht.
S c h o c k e m ö h l e |
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W ü b b e l |
Stabstelle Wirtschaftsförderung |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Förderrichtlinie wird beschlossen.