Betreff
Haushalt 2022 - Tageseinrichtungen für Kinder und Familienservicebüro
Vorlage
FB 4/010/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 09.12.2021 (SG/SGR/05/2021/P.Ö11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2022 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

  • 365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder                    Seiten   67 – 71
  • 361.00 – Familienservicebüro                                    Seiten 109/110

 

Ergebnishaushalt

 

365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der in Kitas in der Samtgemeinde betriebenen Kindergarten- und Krippengruppen und betreuten Kinder seit 2011, also seit der Übernahme der Aufgabe „Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen“ durch die Samtgemeinde auf. Klar zu erkennen ist die weiterhin hohe Nachfrage nach Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Kindergärten (Ü3) wird mit Betreuungsquoten von 100 % kalkuliert, d. h. dass rechnerisch für jedes Kind in der Samtgemeinde Fürstenau im Alter zwischen 3 und 6 Jahren ein Kindergartenplatz vorgehalten wird. Im Krippenbereich (U3) liegt die Betreuungsquote aktuell bei rd. 33 %, so dass weiterer Ausbaubedarf besteht. Im Kindergartenjahr 2021/2022 wurde neben dem Waldkindergarten die Übergangsgruppen der Kitas St. Katharina und St. Servatius sowie die Krippengruppen am Kinderzentrum Fürstenau und der Krippe Sonnenschein in Betrieb genommen.

KiTas Fürstenau - Anzahl der betreuten Kinder / Gruppen

Vor-/Nachmittags

Ganztags

Krippe

gesamt

 

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

2011

313

18

93

1

12

1

418

20

2012

290

16

103

3

30

2

423

21

2013

313

15

110

4

34

3

457

22

2014

300

16

117

5

53

3

470

24

2015

303

16

91

4

53

4

447

24

2016

301

15

113

5

57

4

471

24

2017

328

16

115

5

67

5

510

26

2018

325

16

129

6

88

6

542

28

2019

342

17

123

6

89

6

554

29

2020

378

19

129

6

90

6

597

31

2021

403

20

179

8

120

8

702

36

 

Anzahl der betreuten Kinder

 

Sachkonto 31802 Zuschüsse an Kindergärten

Die Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sieht grundsätzlich eine 50%ige Kostenbeteiligung des Landkreises vor. Die Berechnung erfolgt allerdings auf Grundlage der Vorvorjahreswerte, so dass die Kostensteigerungen durch die in 2021 eröffneten Gruppen erst in 2023 zu entsprechend höheren Zuschüssen des Landkreises führen. Die Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar

 

Kostenentwicklung im Produkt 365.00 Tageseinrichtungen für Kinder

 

Zuschüsse an KiTas

Zuschuss LKOS

Defizit

2011

1.168.000 €

 

1.168.000 €

2012

1.385.800 €

 

1.385.800 €

2013

1.468.800 €

20.200 €

1.448.600 €

2014

1.569.800 €

42.400 €

1.527.400 €

2015

1.698.600 €

81.200 €

1.617.400 €

2016

1.824.800 €

91.000 €

1.733.800 €

2017

1.990.900 €

1.024.600 €

966.300 €

2018

2.463.500 €

1.111.500 €

1.352.000 €

2019

2.750.900 €

1.122.800 €

1.628.100 €

2020

3.003.600 €

1.093.800 €

1.909.800 €

2021

3.205.600 €

1.292.800 €

1.912.800 €

2022

4.231.900 €

1.555.900 €

2.676.000 €

 

 

 

 

361.00 – Familienservicebüro

 

Durch die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen erfolgt keine Abrechnung der tatsächlichen Pflegekosten mehr, sondern wird eine pauschalierte Zuweisung für KiTas und Tagespflege gezahlt. Im

 

Sachkonto 314201 Zuweisung von Gemeinden   sind 340.100 € und im

Sachkonto 433105 Pflegegeld                               sind 732.800 € vorgesehen.

 

Die Defizitentwicklung in der Tagespflege von 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar:

 

Pflegegelder

Zuschuss LKOS

Defizit

2018

627.243 €

290.905 €

336.338 €

2019

730.000 €

284.800 €

445.200 €

2020

715.000 €

262.900 €

452.100 €

2021

705.000 €

253.300 €

451.700 €

2022

732.800 €

340.100 €

392.700 €

 

 

Investitionen

 

In 2022 sind Investitionen für den Umbau und die Erweiterung der Evangelischen KiTa St. Georg in Fürstenau, den Abschuss der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der KiTa St. Georg Bippen und den Neubau der KiTa St. Katharina Fürstenau vorgesehen.

 

Für das Familienservicebüro sind keine investiven Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltplanentwurf 2022 im Fachbereich Bildung, Kultur, Sport und Soziales bei dem Produkt Tageseinrichtungen für Kinder (365.00) und Familienservicebüro (361.00) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2022 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

·      Der Haushaltsplanentwurf 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.

·      Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I