Betreff
Neuwahl des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bippen
Vorlage
FG 32/005/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Ortskommando der Ortsfeuerwehr Bippen hat sich in seiner Sitzung am 02.03.2021 u.a. dafür ausgesprochen, die Vorschlagswahl für das Amt des stv. Ortsbrandmeisters in Form einer Urnenwahl durchzuführen. Die Stimmabgabe durch die stimmberechtigten aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr erfolgte am Sonntag, dem 11. April 2021 im Feuerwehrhaus Bippen.

Insgesamt 28 der aktiven Mitglieder haben an der Wahl teilgenommen. Herr Thorsten Schohaus wurde mit 26-Ja Stimmen und 2 Enthaltungen zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt und somit dem Rat der Samtgemeinde Fürstenau für eine entsprechende Ernennung gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz -  NBrandSchG) vorgeschlagen.

Aufgrund fehlender Lehrgänge wurde Herr Schohaus zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. An den erforderlichen Lehrgängen hat Herr Schohaus zwischenzeitlich teilgenommen, so dass eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr möglich ist.

 

Nach § 20 Abs. 4 des Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) vom 18. Juli 2012, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 6 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) wird der stv. Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung bestimmt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt.

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Thorsten Schohaus wird mit sofortiger Wirkung zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Bippen, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

 

 

R a m l e r

Fachdienst I