Betreff
Verlängerung der Ehrenbeamtenverhältnisse von verschiedenen Ortsbrandmeistern und stv. Ortsbrandmeistern der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/004/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Ortsfeuerwehr Grafeld

Die bisherigen Amtszeiten des Ortsbrandmeisters und des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Grafeld enden im April 2022. 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Grafeld am 18. März 2022 wurde der bisherige Ortsbrandmeister, Herr Andreas Triphaus, einstimmig wiedergewählt und dem Samtgemeinderat zur Berufung und Ernennung als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Grafeld vorgeschlagen.  

Ebenso wurde in der vorstehenden Mitgliederversammlung der bisherige stv. Ortsbrandmeister, Herr Michael Middendorf, einstimmig wiedergewählt und dem Samtgemeinderat zur Berufung und Ernennung als stv. Ortsbandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Grafeld vorgeschlagen.

 

Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte

Die bisherige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte endet im Juli 2022. Die Amtszeit des stv. Ortsbrandmeisters lief bereits im Febr. 2021 aus. Er wurde gem. Ratsbeschluss vom 25.03.2021 mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte bis längstens 31.03.2022 beauftragt. 

 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte am 26. März 2022 wurde der bisherige Ortsbrandmeister, Herr Daniel Krone, einstimmig wiedergewählt und dem Samtgemeinderat zur Berufung und Ernennung als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte vorgeschlagen.

 

Ebenso wurde in der vorstehenden Mitgliederversammlung der bisherige stv. Ortsbrandmeister, Herr Matthias Ventzke, einstimmig wiedergewählt und dem Samtgemeinderat zur Berufung und Ernennung als stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte vorgeschlagen. 

 

Nach § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden der Ortsbrandmeister und der stellvertretende Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Berufung und Ernennung beschließt, nach Anhörung des Kreisbrandmeisters, der Rat auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr.

 

Die Anhörung des Kreisbrandmeisters ist erfolgt. Er hat seine Zustimmung erteilt.  

 

 

Ortsfeuerwehr Fürstenau

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 Herrn Gunnar Tetzlaff zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Fürstenau, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Das Ehrenbeamtenverhältnis endet im April 2022.

Aufgrund der Corona-Infektionslage hat bisher in 2022 eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Fürstenau nicht stattgefunden. Um übergangsweise die Besetzung der Funktion des Ortsbrandmeisters sicherzustellen, ist Herr Tetzlaff vorübergehend mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte des Ortsbrandmeisters zu beauftragen.

 

Ortsfeuerwehr Vechtel

Gem.  Beschluss des Samtgemeinderates vom 25.03.2021 wurde der stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel, Herr Karlheinz Thole, dessen Amtszeit im Febr. 2021 endete, mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte bis längstens 31.03.2022 beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Infektionslage und der lfd. Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus Vechtel hat eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel bisher nicht stattgefunden. Die Beauftragung mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte ist zu verlängern.


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Andreas Triphaus wird mit sofortiger Wirkung erneut zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Grafeld, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Herr Michael Middendorf wird mit sofortiger Wirkung erneut zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Grafeld, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Herr Daniel Krone wird mit sofortiger Wirkung erneut zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Herr Matthias Ventzke wird mit sofortiger Wirkung erneut zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Herr Gunnar Tetzlaff wird vorübergehend, längstens bis 31.12.2022, mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Fürstenau, beauftragt.

 

Herr Karlheinz Thole wird vorübergehend, längstens bis zum 31.12.2022 mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, beauftragt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

 

R a m l e r

Fachdienst I