Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Vorlage
FG 20/006/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 bei der Samtgemeinde Fürstenau vorgelegt.

 

Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie eine Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.

 

Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht 2020 sind als Anlage beigefügt. Weitere Ausführungen werden von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und strategische Entwicklung vorgetragen.


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2020 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 536.919,07 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 16.440,21 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2020 Entlastung erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

M o o r m a n n

Fachdienst I