Betreff
Haushalt 2022 - Grundschulen
Vorlage
FB 4/006/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 09.12.2021 (SG/SGR/05/2021/P.Ö11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2022 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

  • 211.10 – Grundschulen                      Seiten 73 – 78

 

Ergebnishaushalt

 

Die Aufteilung der Schulbudgets ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung. Neu berücksichtigt wurde, dass die Benedikt-Grundschule und die Grundschule Schwagstorf zum Schuljahr 2022/23 mit dem Ganztag starten.

 

Außerdem ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:

 

Sachkonto 314101 -  Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land

Für das Projekt „Transparenz schaffen“ (Lernstandort Grafelder Moor) wird ein Zuschuss von 13.300 € gewährt.

 

Sachkonto 342102 – Erträge aus Schulkinderspeisung / 427114 – Schulkinderspeisung

Hier wurden erhöhte Einnahmen und Ausgaben eingeplant, da mit der Benedikt-Grundschule und der Grundschule Schwagstorf zwei weitere Schulen im Rahmen des Ganztages mit Mittagessen versorgt werden.

 

Sachkonto 421100 – Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlage

Der Unterhaltungsaufwand erhöht sich von 32.300 € auf 54.800 €.

 

Investitionen

 

Es sind Mittel für folgende Projekte eingeplant:

 

 

 

Ausgaben 2022

Einnahmen 2022

Verpflichtungs

ermächtigung

2023

I20-211-01,

Erweiterung GS Schwagstorf

850.000 €

100.000 €

0 €

0 €

I20-211-02,

Neubau Turnhalle GS Fürstenau

475.000 €

50.000 €

0 €

I20-211-04,

Mehrzweckraum Benedikt-GS

74.000 €

0 €

0 €

ISG-211-07,

Lernstandort Grafelder Moor

2.500 €

0 €

0 €

           

 

 

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplan 2022 bei dem Produkt Grundschulen (211.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2022 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

·         Der Haushaltsplanentwurf 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.

·         Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I