Bebauungsplan Nr. 56 "Kollenpohl", 4, Änderung (Stadt Fürstenau)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 u. a. beschlossen, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ hinsichtlich der örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung der Vorgärten und Einfriedungen zu ändern.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Ursprungsplans einschließlich der 1. und 2. Änderung.
Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses werden mit der 4. Änderung die bestehende Regelung bezüglich der Gestaltung der Vorgärten erweitert und außerdem Vorgaben zu Einfriedungen ergänzt. Die entsprechenden Formulierungen sind der Anlage zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 56, 4.
Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden,
da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit
eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets oder eines
Europäischen Vogelschutzgebiets. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten
Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Zudem kann im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Anmerkung:
Die Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Kollenpohl“ werden laut Planungsbüro IPW ebenfalls in Kürze vorliegen.
P o h l k a m p |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“, 4. Änderung, wird zugestimmt.
- Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
- Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 2.500,00 €
II.
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 511.10 / 501.00.01 / 427108
Investitions-Nr.:
Die
erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.
M o o r m a n n
Fachdienst I