Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen;
Bebauungsplan Nr. 56 "Kollenpohl", 4, Änderung (Stadt Fürstenau)
Vorlage
FB 5/006/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 u. a. beschlossen, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ hinsichtlich der örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung der Vorgärten und Einfriedungen zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Ursprungsplans einschließlich der 1. und 2. Änderung.

 

Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses werden mit der 4. Änderung die bestehende Regelung bezüglich der Gestaltung der Vorgärten erweitert und außerdem Vorgaben zu Einfriedungen ergänzt. Die entsprechenden Formulierungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 56, 4. Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Zudem kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Anmerkung:

Die Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Kollenpohl“ werden laut Planungsbüro IPW ebenfalls in Kürze vorliegen.


P o h l k a m p

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“, 4. Änderung, wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 2.500,00 €

 

II.

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 511.10 / 501.00.01 / 427108

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I