In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2021 (St/StR/05/2021, P. Ö 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2022 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fällt u. a. folgendes Produkt:
·
511.10 – Gemeindeentwicklung S.
63 – 65
Ergebnishaushalt:
Gegenüber den Haushaltsansätzen 2021 haben sich beim o. g. Produkt keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Investitionen:
Investitions-Nr. 21-511.01 – Ökologische
Werteinheiten (ÖWE)
Im Haushaltsplanentwurf 2022 wurden für die
Ökologischen Werteinheiten Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € eingeplant.
Die Punkte stammen aus verschiedenen Kompensationsflächenpools und werden für
die Kompensation von Bebauungsplänen, u.a. für die Änderung der Bebauungspläne
„Sondergebiet IGS - Erweiterung“ und „Kollenpohl“ sowie für die Neuausweisung
des geplanten Baugebietes im GT Schwagstorf, benötigt.
P o h l k a m p |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Gemeindeentwicklung (511.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2022 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich jedoch eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I