In der Beschlussvorlage FG
20/002/2007 „Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau
für das Wirtschaftsjahr 2007“ zur Sitzung des Samtgemeindewerksausschusses vom
27.02.2007 wird der Wirtschaftsplan 2007 beraten. Das Wirtschaftsjahr 2006 in
der Abteilung Schmutzwasser wurde im Finanzhaushalt mit einem Defizit von
89.600 € abgeschlossen. Zum Ausgleich der Unterdeckung in folgenden
Wirtschaftsperioden und zum Abbau des Fehlbetrages aus Vorjahren ist eine
Erhöhung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr zum 01.07.2007 um 0,30 €/cbm von
1,95 €/cbm auf 2,25 €/cbm notwendig.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
1. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird ab 01.07.2007 auf 2,25 €/m³ festgesetzt.
2.
Der vorliegende Entwurf zur V. Änderungssatzung
der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der
Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf den Sachverhalt zur Beschlussvorlage FG 20/002/2007 verwiesen. Ohne die Gebührenerhöhung ist ein Ausgleich des Ergebnis- und Finanzplans in der Abteilung Schmutzwasser nicht möglich.
(Weymann)
Fachdienst II