Betreff
Ganztag an den Grundschulen der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 4/004/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es nach bundesgesetzlicher Vorgabe für jedes Grundschulkind schrittweise einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an einer Schule geben. Dieser Anspruch gilt zunächst für die Schüler*innen des ersten Jahrgangs und wird in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 jedes Grundschulkind Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Der Anspruch soll eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche umfassen.

 

In Niedersachsen sind drei Ganztagsformen vorgesehen:

  • Offener Ganztag – freiwillige Teilnahme, Angebot an mind. drei Tagen pro Woche
  • Teilgebundener Ganztag – zwei verpflichtende und ein freiwilliger Tag pro Woche
  • Vollgebundener Ganztag – mind. drei verpflichtende Tage pro Woche

In Niedersachsen entscheiden sich rd. dreiviertel der Ganztagsschulen für ein offenes Angebot.

 

Der Ganztag besteht aus einer Mittagspause, wobei der Schulträger ein warmes Mittagessen vorhalten soll, Hausaufgabenzeiten und AG-Angeboten. Mit Ausnahme des Mittagessens ist die Teilnahme am Ganztag für die Familien kostenlos möglich.

 

Von den acht Grundschulen in der Samtgemeinde Fürstenau hält die Grundschule Fürstenau seit dem Schuljahr 2013/14 für ihre Schüler*innen ein offenes Ganztagsangebot an vier Tagen in der Woche vor.

Zum kommenden Schuljahr 2022/23 starten die Benedikt-Grundschule Fürstenau mit einem offenen Ganztagsangebot an vier Tagen pro Woche und die Grundschule Schwagstorf mit einem offenen Ganztagsangebot an drei Tagen pro Woche.

 

Die Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. In der Ganztagsschule schließt dies die Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Ganztagsschule ein. Diese Aufgaben kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter*innen übertragen.

Die Organisation und Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt durch den Schulträger.

 

Die Schulen erhalten einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teil-

nehmenden Schüler*innen, wobei unerheblich ist, ob ein(e) Schüler*in nur an einem oder an allen Tagen teilnimmt. Von diesem Zuschlag können anteilig (max. 40 %) Lehrerstunden kapitalisiert werden. Dieser Anteil fließt in das Landesbudget der Schule ein.

Wenn z.B. 50 Schüler*innen am offenen Ganztag teilnehmen, der an vier Tagen pro Woche angeboten wird, bekommt die Schule 15 Lehrerstunden zugewiesen. Hiervon kann sie 40 %, d.h. 6 Stunden à 2.200 € kapitalisieren, so dass neben den verbleibenden 9 Lehrerstunden 13.200 € jährlich für den Ganztag zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln werden z.B. die AG-Angebote durch pädagogische Mitarbeiter*innen oder außerschulische Kooperationspartner finanziert.

 

Außerdem sind an den Grundschulen Fürstenau im Nachmittagsbereich jeweils zwei niederschwellige Betreuungsgruppen mit jeweils durchschnittlich 6 Schüler*innen eingerichtet. Die Personalkosten und die Kosten für das Mittagessen für diese jeweils durchschnittlich 12 Schüler*innen werden vom Fachdienst Jugend des Landkreises übernommen. Die Bewilligung der Mittel erfolgt jedoch lediglich befristet für ein Schuljahr.

 

Für die sächliche Ausstattung erhalten die Grundschulen einen erhöhten Sockelbetrag (8.000 € im Vergleich zu 2.500 €) und einen erhöhten Grundbetrag je Schüler*in (50 € im Vergleich zu 30 €) von der Samtgemeinde. Dabei wird die Gesamtschülerzahl, unabhängig von der Teilnahme am Ganztag, der jeweiligen Schule zugrunde gelegt. Obwohl die Benedikt-Grundschule und die Grundschule Schwagstorf erst nach den Sommerferien mit dem Ganztag starten, ist im Haushaltsjahr 2022 bereits der komplette, erhöhte Betrag als Anschubfinanzierung eingeplant.

 

Bei den Stundenanteilen der Schulverwaltungskräfte erhalten die Grundschulen ein zusätzliches Zeitkontingent von 2,7 Minuten je Woche für jeden am Ganztag teilnehmende(n) Schüler*in. Wenn z.B. 50 Schüler*innen am Ganztag teilnehmen, erhält die Schulverwaltungskraft hierfür einen zusätzlichen Zeitanteil von 2 Stunden und 15 Minuten je Woche.

 

Die Grundschule Fürstenau hat in den vergangenen Jahren grundsätzlich den Ganztag mit den zur Verfügung gestellten Mitteln organisiert. Die Schulleiterinnen der o.g. Grundschulen bringen zunehmend ihre Besorgnis zum Ausdruck, dass die Landesmittel, gerade bei den kleineren Grundschulen, für eine Organisation der Ganztagsangebote nicht ausreichen. Außerdem wünschen sie sich Unterstützung bei der Organisation des Ganztags.

 

Daher erfolgte bei unseren Nachbarkommunen im Nordkreis eine Abfrage, ob und wie sich diese an der Organisation des Ganztages beteiligen.

 

Kommune A

  • Alle Schulen bieten an 3-5 Tagen einen Ganztag an.
  • Die Schulen gehen eine Kooperation mit der Kommune ein und stimmen die Angebote miteinander ab. Die Kommune organisiert z.B. Ernährungs- und Sportangebote oder PC-Kurse für alle Schulen. An diesen Angeboten nehmen ca. 10 bis 15 Schüler*innen teil.
  • Jede Schule erhält von der Kommune 10.000 € als Ganztagsbudget. Hiervon werden die Kosten für eine(n) Bufdi abgezogen, die/der für jede Schule eingestellt wird.
  • Personalausfall im AG-Bereich wird durch das „Freie Spielen“ aufgefangen.
  • Jede Schule stellt eine verlässliche Kraft als „Gesicht des Ganztags“ ein.
  • In der Kommune gibt es für 3 Grundschulen eine halbe Schulsozialarbeitsstelle, die über die Kommune finanziert wird.

 

Kommune B

  • Alle Schulen sind Ganztagsschulen. In der Kommune gibt es zwei- bis dreizügige Grundschulen.
  • Die Kommune organisiert die Mittagsverpflegung und gibt keine weiteren Mittel in den Ganztag. Die Landesmittel sind für den Ganztag in den Schulen auskömmlich.

 

Kommune C

  • Fast alle Grundschulen sind Ganztagsschulen.
  • Für die größeren Schulen sind die Landesmittel ausreichend. Bei den kleineren wird es hin und wieder knapp.
  • Die Kommune hat jährlich 12.000 € als „Deckungsreserve“ für alle Schulen zur Verfügung. Aus diesem Budget können Kosten übernommen werden, die mit dem Landesbudget nicht abgedeckt sind. Es können darüber z.B. auch Sekretärinnenstunden finanziert werden.

Diese Mittel werden i.d.R. nicht komplett abgerufen.

 

Kommune D

  • Alle Grundschulen unterschiedlicher Größe bieten den Ganztag an, wobei die kleineren Schulen mehr Unterstützung benötigen als die größeren.
  • Pro Schule sind als finanzielle Beteiligung der Kommune im Rahmen der Defizitabdeckung neben den Landesmitteln rd. 10.000 €, insgesamt 100.000 €, eingeplant.
  • Die Kommune überlässt den Schulen die eigenständige Gestaltung, Gruppeneinteilung usw.

 

 

Von der Verwaltung wird daher die Notwendigkeit gesehen, die Grundschulen bei der Organisation und Gestaltung des Ganztages zu unterstützen, ohne dabei die Eigenständigkeit der Schulen zu behindern. Die Grundschulen haben durchaus unterschiedliche Problemstellungen, die am besten durch eine finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde im Rahmen der Defizitabdeckung gelöst werden können. 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Organisation des Ganztags verbleibt bei den Schulleitungen.

Sollten die vom Land für den Ganztag zur Verfügung gestellten Stundenkontingente bzw. deren Kapitalisierung für die Finanzierung des Ganztages nicht ausreichen, übernimmt die Samtgemeinde Fürstenau im Rahmen einer Defizitabdeckung maximal 10.000 € pro Schuljahr und Schule. Da die Benedikt-Grundschule und die Grundschule Schwagstorf nach den Sommerferien mit dem Ganztag starten, wird für diese beiden Schulen im Jahr 2022 ein anteiliger Betrag von jeweils maximal 4.200 € bereitgestellt.

Mittel werden im Haushalt der Samtgemeinde Fürstenau eingeplant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die Mittel sind bisher im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau noch nicht eingeplant worden und müssen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I