Betreff
Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) der in den Familien- und Bildungsausschuss berufenen hinzugewählten Mitglieder
Vorlage
FB 4/002/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für die Besetzung der beratenden Ausschusssitze im Familien- und Bildungsausschuss nach § 110 Nds. Schulgesetz werden folgende stimmberechtigte Mitglieder benannt:

 

Lehrervertreter*in:             Anja Berner-Brockfeld, IGS Fürstenau

Ersatzmitglied:                   Claudia Alex, Maiburg-GS Bippen

 

Schülervertreter*in:           N.N.

Ersatzmitglied:                   N.N.

 

Elternvertreter*in:              Daniela Heskamp, Grundschule Berge

Ersatzmitglied:                   Uwe Hummert, GS Schwagstorf

 

Als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder werden gem. § 13 Abs. 2 AG-KJHG in den Familien- und Bildungsausschuss berufen:

 

Mitglied:                              Lars Hömme (Jugendparlament)

Vertreter*in:                        Hanka Schätzel (Jugendparlament)

 

Mitglied:                              Daniel Moormann (Spvg. Fürstenau)

VertreterIn:                          Mira Kamper (Schützenverein Bippen)

 

Mitglied:                              Janina Holling (Förderverein Grundschule Berge)

Vertreter*in:                        Vanessa Mehmann (Ballsp.verein Ohrtermersch-Ohrte)

 

 

Die Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) der in den Familien- und Bildungsausschuss berufenen Mitglieder sowie deren Ersatzmitglieder erfolgt in der Sitzung.

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister