Betreff
Anschluss von drei Grundstücken in Berge-Anten an die Schmutzwasserkanalisation
Vorlage
FG 60/012/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Aufgrund  vorliegender Anträge der Eigentümer der Grundstücke Mühlenberg 6, 8 und 9 in Berge-Anten auf Anschluss an die zentrale Schmutzwasserkanalisation wurden die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse im Druckentwässerungssystem vom Ingenieurbüro Hunold, Fürstenau, geschätzt. Laut Schätzung würden Kosten in Höhe von rund 27.000,00 € entstehen. Hiervon hätten die Anschlussnehmer laut Beschluss vom 01.06.2006 80 %, d. h. 21.600,00 € zu tragen.

 

Inzwischen haben sich die Anschlusswilligen aufgrund der Schätzung des Ingenieurbüro Hunold ein Angebot der Firma Schlüwe, Kettenkamp, geben lassen und beantragen nunmehr die erforderlichen Arbeiten selbst ausführen zu lassen und die Anlagen anschließend der Samtgemeinde Fürstenau zu übergeben.  Die Firma Schlüwe hat die Arbeiten für rund 16.500,00 € angeboten.

 

Die Verwaltung hat aufgrund des erheblichen Preisunterschiedes eine Stellungnahme des Ingenieurbüros angefordert. Herr Hunold weist in seiner inzwischen vorliegenden Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei seiner Ermittlung der Kosten um eine Schätzung handelt, ohne, dass ein konkreter Entwurf- bzw. Ausführungsplan vorliegt. Ferner fehlen einige wichtige Leistungskomponenten im Angebot der Firma Schlüwe. Das Fehlen dieser Leistungskomponenten im Angebot kann bei Ausführung zu Nachforderungen in unbekannter Höhe führen. Zudem sind die einschlägigen technischen Vorschriften für die Durchführung der Arbeiten und die Vorgabe der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nicht Bestandteil des Angebotes. Sämtliche Baunebenkosten sind ebenfalls nicht im Angebot enthalten.

 

Um zukünftig vorstehenden Problemen aus dem Wege zu gehen, schlägt die Verwaltung vor, in vergleichbaren Fällen entgegen des bisherigen Beschlusses nicht die Kosten des Anschlusses konkret durch ein Ingenieurbüro ermitteln zu lassen, sondern Angebote auf der Grundlage der entsprechenden technischen Vorschriften (ATV und DIN) und den einschlägigen Vorgaben der VOB einzuholen.

 

Der Absicht der Antragsteller, die Druckrohrleitungen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums in eigener Regie durchzuführen, sollte aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss des Samtgemeindewerksausschusses Nr. 2/2006 vom 01.06.2006, Punkt Ö7, ist unter 4. Satz 2 wie folgt zu ändern: „ Zur Ermittlung der Kosten des Anschlusses sind Angebote auf der Grundlage der entsprechenden technischen Vorschriften (ATV und DIN) und nach den einschlägigen Vorgaben der VOB einzuholen.“

 

  1. Dem Antrag der Anschlusswilligen auf Herstellung der öffentlichen Druckentwässerungsanlagen in Eigenregie wird nicht zugestimmt.

 

  1. Auf der Grundlage der Schätzung des Büro Hunold sind für die Herstellung der Anschlüsse Mühlenberg 6, 8 und 9 in Berge-Anten Angebote auf der Grundlage der technischen Vorschriften und nach den einschlägigen Vorgaben der VOB einzuholen. Die so ermittelten Kosten sind den Antragstellern anschließend vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

(Weymann)

Fachdienst II