In der Sitzung des Samtgemeinderates am 09.12.2021 (SG/SGR/05/2021, Punkt Ö11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2022 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Ordnung, Brandschutz und Kultur fällt u.a. folgendes Produkt:
575.00 – Tourismus Seiten 43 bis 45
Ergebnishaushalt:
Gegenüber den Haushaltsansätzen ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:
Sachkonten 314101,
348201 und 427101 – Zuweisungen, Erstattungen und Kosten für Projekte in der
Maßnahme „Ländlicher Tourismus“
Im Rahmen des o.g. Maßnahme werden zwei Projekte gefördert:
a) Natur-Lern-Landschaft
Die Gesamtkosten von 83.846,00 € werden mit 61.207,58 € gefördert. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen beteiligen sich mit insgesamt 17.000,00 €.
b) Artland Radtour
Die Gesamtkosten von 123.064,00 € werden mit 89.836,72 € gefördert. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen beteiligen sich mit insgesamt 22.100,00 €.
Sachkonto 431300 –
Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen
Neben der Verbandsumlage für den Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal werden Sonderumlagen zur Unterhaltung der Draisinenstrecke (1.000 €), für das Blühstreifenmanagement (12.700 €) und für verschiedene Projekte (14.800 €) fällig.
Finanzhaushalt:
Es sind 9.000,00 € als Kapitaleinlage für die neu gegründete Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) eingeplant.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplan 2022 bei dem Produkt Tourismus (575.00) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2022 zu veranschlagen.