Betreff
Haushalt 2022 - Gebäude- und Grundstücksmanagement
Vorlage
FB 5/004/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2021 (St/StR/05/2021, P. Ö 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2022 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fällt u. a. folgendes Produkt:

 

·        111.71 – Gebäude- und Grundstücksmanagement                         S. 59 – 61

 

Ergebnishaushalt:

 

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei dem folgenden Sachkonto ergeben:

 

Sachkonto 421100 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Für die erforderliche Sanierung des alten Rathauses sind Mittel in Höhe von 100.000 € einzuplanen. Der Ansatz für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen war daher auf insgesamt 102.000 € zu erhöhen. Aus dem Vorjahr steht zusätzlich noch eine Rückstellung für die Sanierung in Höhe von 100.000 € zur Verfügung.

 

Investitionen:

 

Investitions-Nr. IFÜ-111-02 – Sammelinvestition – Liegenschaften, Gebäude Allgemein

Der Ansatz für den Erwerb von Grundstücken wurde im Vergleich zum Vorjahr von 422.000 € auf 660.000,00 € erhöht. Der Betrag enthält neben der gleichgebliebenen Pauschale für den Erwerb von Grundstücken in Höhe von 300.000 € einen Betrag von 360.000 € für den Erwerb von Grundstücken zur Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen.

Der Ansatz für die Veräußerung von Grundstücken ist mit einem Pauschalbetrag von 25.000 € gleichgeblieben, da noch unsicher ist, ob die städtischen Grundstücke im Baugebiet Kollenpohl in 2022 schon veräußert werden können.


S ö h n c h e n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Gebäude- und Grundstücksmanagement (111.71) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2022 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich jedoch eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I