Betreff
Aufstellen von zusätzlicher Straßenbeleuchtung Bushaltestelle Neustadt, Settrup
Vorlage
FG 60/002/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Stadt Fürstenau kommt es vereinzelt zu Anfragen von zusätzlicher Beleuchtung an diversen Straßen und Gehwegen. Einzelne Anlieger oder auch Nachbarschaftszusammenschlüsse begründen diese Anfragen beispielsweise mit einer unzureichenden Ausleuchtung von Schul- oder Gehwegen.

 

Eine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs gibt es jedoch nicht. Sinnvoll ist eine Beleuchtung jedoch in konkreten Gefahrenbereichen wie u.a. gefährlichen Straßenkreuzungen und -einmündungen, Engpässen und Fußgängerüberwegen.

 

Nur in den wenigsten Fällen ist das Aufstellen einzelner oder weniger Leuchten eine Maßnahme, die durch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge refinanziert werden kann. Bislang wurde daher eine Kostenübernahme mit den Antragsstellern vereinbart, sofern diese bereit waren, für die zusätzliche Ausleuchtung zu zahlen. Dabei wurde der Kostenanteil des Antragsstellers analog zum Beitragsrecht ermittelt (nach bestehender Satzung z.B. 75% bei Außenbereichs- oder Anliegerstraßen und 50% bei Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr).

 

Auch in Settrup hat es eine Anfrage zur fehlenden Beleuchtung an der Bushaltestelle in der Straße Neustadt gegeben. In der Straße stehen an den markierten Punkten Straßenleuchten, die Abstände zwischen den einzelnen Leuchten sind eingezeichnet sowie der Abstand zur unbeleuchteten Bushaltestelle. Da die Nachrüstung von nur einer Leuchte keine Verbesserung für die gesamte Anlage bedeutet, können die anfallenden Kosten nicht über die Erhebung von Beiträgen refinanziert werden. Sofern das Aufstellen der zusätzlichen Leuchte also als notwendig oder sinnvoll erachtet wird, sind die Kosten entweder teilweise auf den Antragsteller umzulegen oder insgesamt von der Stadt Fürstenau zu tragen.

 

In die Straße der Bushaltestelle führt keine Stromleitung für Straßenbeleuchtung, es müsste daher ein kompletter Neuanschluss bei der Westnetz beantragt werden. Das Buswartehäuschen ist in seiner Ausrichtung leicht zur bestehenden Leuchte gedreht, diese ist nur ca. 20 m weit entfernt. Eine Begutachtung in der Dämmerung zeigt, dass der Lichtschein dieser Lampe bis zur Bushaltestelle reicht und diese nicht im vollkommenen Dunkel liegt. Eine direkte Beleuchtung an der Bushaltestelle gibt es jedoch nicht.

 


W i n t e r

W a g  e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

 

Vorschlag 1

Die zusätzliche Leuchte an der Bushaltestelle wird aufgestellt, um die Schüler nicht im verminderten Schein der nächststehenden Leuchte auf den Schulbus warten zu lassen. Die Kosten werden aufgrund des Nutzens für die Allgemeinheit und die Sicherung des Schulweges von der Stadt Fürstenau übernommen, ein Rechtsanspruch auf Beleuchtung wird nicht eingeräumt. 

 

Vorschlag 2

Die zusätzliche Leuchte an der Bushaltestelle wird aufgestellt, um die Schüler nicht im verminderten Schein der nächststehenden Leuchte auf den Schulbus warten zu lassen. Die Kosten werden, analog zum Beitragsrecht, zu 75% dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die verbleibenden 25% werden von der Stadt Fürstenau getragen, ein Rechtsanspruch auf Beleuchtung wird nicht eingeräumt.

 

Vorschlag 3

Der Antrag auf Aufstellung weiterer Lampen wird abgelehnt, u.a. durch den Schein der nächststehenden Leuchte wird eine außergewöhnliche Gefahrensituation nicht gesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Aufstellen einer Straßenlaterne kostet ca. 3.000 €. Je nach Beschlussfassung können 75 % der Kosten auf den Antragsteller umgelegt werden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I