In der Stadt Fürstenau kommt es vereinzelt zu
Anfragen von zusätzlicher Beleuchtung an diversen Straßen und Gehwegen.
Einzelne Anlieger oder auch Nachbarschaftszusammenschlüsse begründen diese
Anfragen beispielsweise mit einer unzureichenden Ausleuchtung von Schul- oder
Gehwegen.
Eine generelle Beleuchtungspflicht für
Flächen des öffentlichen Verkehrs gibt es jedoch nicht. Sinnvoll ist eine
Beleuchtung jedoch in konkreten Gefahrenbereichen wie u.a. gefährlichen
Straßenkreuzungen und -einmündungen, Engpässen und Fußgängerüberwegen.
Nur in den wenigsten Fällen ist das
Aufstellen einzelner oder weniger Leuchten eine Maßnahme, die durch
Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge refinanziert werden kann. Bislang
wurde daher eine Kostenübernahme mit den Antragsstellern vereinbart, sofern
diese bereit waren, für die zusätzliche Ausleuchtung zu zahlen. Dabei wurde der
Kostenanteil des Antragsstellers analog zum Beitragsrecht ermittelt (nach
bestehender Satzung z.B. 75% bei Außenbereichs- oder Anliegerstraßen und 50%
bei Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr).
Auch in Settrup hat es eine Anfrage zur
fehlenden Beleuchtung an der Bushaltestelle in der Straße Neustadt gegeben. In
der Straße stehen an den markierten Punkten Straßenleuchten, die Abstände
zwischen den einzelnen Leuchten sind eingezeichnet sowie der Abstand zur
unbeleuchteten Bushaltestelle. Da die Nachrüstung von nur einer Leuchte keine
Verbesserung für die gesamte Anlage bedeutet, können die anfallenden Kosten
nicht über die Erhebung von Beiträgen refinanziert werden. Sofern das
Aufstellen der zusätzlichen Leuchte also als notwendig oder sinnvoll erachtet
wird, sind die Kosten entweder teilweise auf den Antragsteller umzulegen oder
insgesamt von der Stadt Fürstenau zu tragen.
In die Straße der Bushaltestelle führt keine
Stromleitung für Straßenbeleuchtung, es müsste daher ein kompletter
Neuanschluss bei der Westnetz beantragt werden. Das Buswartehäuschen ist in
seiner Ausrichtung leicht zur bestehenden Leuchte gedreht, diese ist nur ca. 20
m weit entfernt. Eine Begutachtung in der Dämmerung zeigt, dass der Lichtschein
dieser Lampe bis zur Bushaltestelle reicht und diese nicht im vollkommenen
Dunkel liegt. Eine direkte Beleuchtung an der Bushaltestelle gibt es jedoch nicht.
W i n t e r |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Vorschlag
1
Die zusätzliche Leuchte an der Bushaltestelle wird aufgestellt, um die Schüler nicht im verminderten Schein der nächststehenden Leuchte auf den Schulbus warten zu lassen. Die Kosten werden aufgrund des Nutzens für die Allgemeinheit und die Sicherung des Schulweges von der Stadt Fürstenau übernommen, ein Rechtsanspruch auf Beleuchtung wird nicht eingeräumt.
Vorschlag
2
Die zusätzliche Leuchte an der Bushaltestelle wird aufgestellt, um die Schüler nicht im verminderten Schein der nächststehenden Leuchte auf den Schulbus warten zu lassen. Die Kosten werden, analog zum Beitragsrecht, zu 75% dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die verbleibenden 25% werden von der Stadt Fürstenau getragen, ein Rechtsanspruch auf Beleuchtung wird nicht eingeräumt.
Vorschlag 3
Der Antrag auf Aufstellung weiterer Lampen wird abgelehnt, u.a. durch den Schein der nächststehenden Leuchte wird eine außergewöhnliche Gefahrensituation nicht gesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Aufstellen einer Straßenlaterne kostet ca. 3.000 €. Je nach
Beschlussfassung können 75 % der Kosten auf den Antragsteller umgelegt werden.
M o o r m a n n
Fachdienst I