Betreff
Aufstellen von zusätzlicher Straßenbeleuchtung an der Dalumer Straße, Fürstenau
Vorlage
FG 60/001/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Stadt Fürstenau kommt es vereinzelt zu Anfragen von zusätzlicher Beleuchtung an diversen Straßen und Gehwegen. Einzelne Anlieger oder auch Nachbarschaftszusammenschlüsse begründen diese Anfragen beispielsweise mit einer unzureichenden Ausleuchtung von Schul- oder Gehwegen.

 

Eine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs gibt es jedoch nicht. Sinnvoll ist eine Beleuchtung jedoch in konkreten Gefahrenbereichen wie u.a. gefährlichen Straßenkreuzungen und -einmündungen, Engpässen und Fußgängerüberwegen.

 

Nur in den wenigsten Fällen ist das Aufstellen einzelner oder weniger Leuchten eine Maßnahme, die durch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge refinanziert werden kann. Bislang wurde daher eine Kostenübernahme mit den Antragsstellern vereinbart, sofern diese bereit waren, für die zusätzliche Ausleuchtung zu zahlen. Dabei wurde der Kostenanteil des Antragsstellers analog zum Beitragsrecht ermittelt (nach bestehender Satzung z.B. 75% bei Außenbereichs- oder Anliegerstraßen und 50% bei Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr).

 

Bei der Stadt Fürstenau ist nun eine Anfrage eingegangen, den Bereich entlang der Dalumer Straße zwischen der Grundschule Fürstenau und der Einmündung zur Straße „Zum Wingerberg“ mit Straßenbeleuchtung zu bestücken. Der genannte Bereich liegt an der Kreisstraße K117, Eigentümer und Straßenbaulastträger ist hier der Landkreis Osnabrück. Dennoch liegt die Verantwortung über Maß und Dauer der Straßenbeleuchtung sowohl innerhalb als auch außerhalb der geschlossenen Ortslage im eigenen Wirkungskreis und damit in der Verantwortung der Stadt Fürstenau. Vor diesem Hintergrund wurden bereits die gelb eingezeichneten Leuchten im Jahr 1996 und die lila eingezeichneten Leuchten im Jahr 1999 durch die Stadt Fürstenau hergestellt.

 

Im Jahr 2007 wurde im Straßen- und Wegeausschuss sowie Verwaltungsausschuss darüber beraten, die unbeleuchtete Lücke an der Dalumer Straße zu schließen. Man entschied sich seinerzeit jedoch dagegen. Für den Lückenschluss müssten ca. 5 Leuchten installiert werden. Es handelt sich dabei um einen kompletten Neuanschluss, da bislang keine Kabel zur Straßenbeleuchtung entlang des Radweges verlegt sind.

 

Die Kosten können nicht über das Straßenausbaubeitragsrecht auf die Anlieger umgelegt werden, da die zusätzliche Beleuchtung zum einen keine Verbesserung für die gesamte Anlage darstellt, zum anderen ist die Stadt Fürstenau weder Eigentümer noch Straßenbaulastträger der Anlage. Es könnte lediglich eine Vereinbarung mit dem Antragsteller zur anteiligen Kostenübernahme geschlossen werden, dies scheint bei dem Umfang der Maßnahme jedoch recht unverhältnismäßig.

 

Der Antragsteller sprach sich für die Beleuchtung des Radweges aus, da dieser von den Kindern der südlichen Siedlung als Weg zur Grundschule und IGS genutzt werde. Nach Einschätzung der Verwaltung werden jedoch viele Kinder den Weg durch die Siedlung und den Fußgängerüberweg an der der Dalumer Straße (rot markiert) wählen.

 

 


W i n t e r

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

 

Vorschlag 1

An der Dalumer Straße, K 117, ist im Bereich von der Einmündung „Am Gültum“ bis zur Straße „Am Wingerberg“ die fehlende Beleuchtung zu ergänzen. Die Kosten für den Lückenschluss werden von der Stadt Fürstenau übernommen.

 

Vorschlag 2

An der Dalumer Straße K 117, wird die Beleuchtung im Bereich von der Einmündung „Am Gültum“ bis zur Straße „Am Wingerberg“ nicht ergänzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die damalige Kostenschätzung von 2007 belief sich auf ca. 8.000,00 € und ist mittlerweile überholt. Es wird mit einem Betrag von ca. 3.000,00 € je aufzustellender Leuchte gerechnet. Da es sich hier um einen kompletten Neuanschluss (inkl. Kabelverlegung) handelt, können weitere Kosten hinzukommen. Ein Angebot liegt der Verwaltung noch nicht vor.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I