In der Stadt Fürstenau kommt es vereinzelt zu
Anfragen von zusätzlicher Beleuchtung an diversen Straßen und Gehwegen.
Einzelne Anlieger oder auch Nachbarschaftszusammenschlüsse begründen diese
Anfragen beispielsweise mit einer unzureichenden Ausleuchtung von Schul- oder
Gehwegen.
Eine generelle Beleuchtungspflicht für
Flächen des öffentlichen Verkehrs gibt es jedoch nicht. Sinnvoll ist eine
Beleuchtung jedoch in konkreten Gefahrenbereichen wie u.a. gefährlichen
Straßenkreuzungen und -einmündungen, Engpässen und Fußgängerüberwegen.
Nur in den wenigsten Fällen ist das
Aufstellen einzelner oder weniger Leuchten eine Maßnahme, die durch
Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge refinanziert werden kann. Bislang
wurde daher eine Kostenübernahme mit den Antragsstellern vereinbart, sofern
diese bereit waren, für die zusätzliche Ausleuchtung zu zahlen. Dabei wurde der
Kostenanteil des Antragsstellers analog zum Beitragsrecht ermittelt (nach
bestehender Satzung z.B. 75% bei Außenbereichs- oder Anliegerstraßen und 50%
bei Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr).
Bei der Stadt Fürstenau ist nun eine Anfrage
eingegangen, den Bereich entlang der Dalumer Straße zwischen der Grundschule
Fürstenau und der Einmündung zur Straße „Zum Wingerberg“ mit Straßenbeleuchtung
zu bestücken. Der genannte Bereich liegt an der Kreisstraße K117, Eigentümer
und Straßenbaulastträger ist hier der Landkreis Osnabrück. Dennoch liegt die
Verantwortung über Maß und Dauer der Straßenbeleuchtung sowohl innerhalb als
auch außerhalb der geschlossenen Ortslage im eigenen Wirkungskreis und damit in
der Verantwortung der Stadt Fürstenau. Vor diesem Hintergrund wurden bereits
die gelb eingezeichneten Leuchten im Jahr 1996 und die lila eingezeichneten
Leuchten im Jahr 1999 durch die Stadt Fürstenau hergestellt.
Im Jahr 2007 wurde im Straßen- und
Wegeausschuss sowie Verwaltungsausschuss darüber beraten, die unbeleuchtete
Lücke an der Dalumer Straße zu schließen. Man entschied sich seinerzeit jedoch
dagegen. Für den Lückenschluss müssten ca. 5 Leuchten installiert werden. Es
handelt sich dabei um einen kompletten Neuanschluss, da bislang keine Kabel zur
Straßenbeleuchtung entlang des Radweges verlegt sind.
Die Kosten können nicht über das
Straßenausbaubeitragsrecht auf die Anlieger umgelegt werden, da die zusätzliche
Beleuchtung zum einen keine Verbesserung für die gesamte Anlage darstellt, zum
anderen ist die Stadt Fürstenau weder Eigentümer noch Straßenbaulastträger der
Anlage. Es könnte lediglich eine Vereinbarung mit dem Antragsteller zur anteiligen
Kostenübernahme geschlossen werden, dies scheint bei dem Umfang der Maßnahme
jedoch recht unverhältnismäßig.
Der Antragsteller sprach sich für die
Beleuchtung des Radweges aus, da dieser von den Kindern der südlichen Siedlung
als Weg zur Grundschule und IGS genutzt werde. Nach Einschätzung der Verwaltung
werden jedoch viele Kinder den Weg durch die Siedlung und den Fußgängerüberweg
an der der Dalumer Straße (rot markiert) wählen.
W i n t e r |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Vorschlag
1
An der Dalumer Straße, K 117, ist im Bereich von der Einmündung „Am Gültum“ bis zur Straße „Am Wingerberg“ die fehlende Beleuchtung zu ergänzen. Die Kosten für den Lückenschluss werden von der Stadt Fürstenau übernommen.
Vorschlag
2
An der Dalumer Straße K 117, wird die Beleuchtung im Bereich von der Einmündung „Am Gültum“ bis zur Straße „Am Wingerberg“ nicht ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die damalige Kostenschätzung von 2007 belief sich auf ca. 8.000,00 € und ist mittlerweile überholt. Es wird mit einem Betrag von ca. 3.000,00 € je aufzustellender Leuchte gerechnet. Da es sich hier um einen kompletten Neuanschluss (inkl. Kabelverlegung) handelt, können weitere Kosten hinzukommen. Ein Angebot liegt der Verwaltung noch nicht vor.
M o o r m a n n
Fachdienst I