Betreff
Neuwahl des stv.Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/001/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Samtgemeindekommandositzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau am 07.07.2021 wurde Herr André Merlender für die Wahl zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vorgeschlagen.  Aufgrund fehlender Lehrgänge wurde Herr Merlender zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. An den erforderlichen Lehrgängen hat Herr Merlender zwischenzeitlich teilgenommen, so dass eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis möglich ist.

 

Nach § 20 Abs. 4 des Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) vom 18. Juli 2012, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 6 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) wird der Gemeindebrandmeister sowie der stellvertretende Gemeindebrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung bestimmt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt.

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr André Merlender wird mit sofortiger Wirkung für die Dauer von sechs Jahren zum

stv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau ernannt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

 

R a m l e r

Fachdienst I