Betreff
Flutlicht an der IGS Sportstätte
Vorlage
FB 6/001/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau wurde im März 2020 durch einen gemeinsamen Antrag der Gruppen CDU/FDP und SPD-Grüne mit dem Bau einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände der IGS Fürstenau in Absprache mit der Schule und dem Schulleiter beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahme sollte der Spvg Fürstenau und der JSG Fürstenau/Hollenstede/Schwagstorf die Möglichkeit zur Nutzung einer alternativen Sportstätte für die nächstmögliche nasse und dunkle Jahreszeit ermöglichen.

Im Haushalt 2020 der Stadt Fürstenau wurden bereits 50.000 € für die Planung einer Sportstätte bereitgestellt. Von diesen Mitteln wurden 6.000 € für den Bau eines Beachvolleyballplatzes auf dem Gelände der IGS Fürstenau verwendet. Im o.g. Schreiben der Gruppen, wurde beantragt, die Gelder für die Herstellung der Flutlichtanlage zu verwenden. Da diese Mittel nicht ausreichen, sollen die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel (44.000 €) im Haushalt 2022 auf 100.000 € erhöht werden.

Es wurden mittlerweile bereits seitens der Verwaltung bzw. der Spielvereinigung drei Angebote für die Flutlichtanlage angefragt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde im April 2021 eingereicht. Da die Angebote mittlerweile veraltet sind, ist eine erneute Ausschreibung über die ZVS erforderlich.

Zusätzlich zu den Errichtungskosten, fallen noch Bauantragskosten sowie Unterhaltungskosten an, wie z.B. laufende Stromkosten (ca. 3 bis 4 €/h bei aktuellen Strompreisen) und regelmäßige Standsicherheitsprüfungen der Flutlichtmasten.

Zur Umsetzung der Maßnahme ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser wurde von der Hochbauabteilung bereits im Jahr 2020 gestellt, musste allerdings durch nicht weiter verfolgte Bearbeitung der Baumaßnahme eingestellt/abgebrochen werden. Der Bauantrag muss demnach nochmals eingereicht werden, allerdings liegen die Unterlagen somit bereits vor.

Da die Samtgemeinde Fürstenau Eigentümer des Grundstücks ist, muss hier zwingend auch eine vertragliche Abstimmung erfolgen.

Die Flutlichtanlage würde lediglich für den Vereinssport genutzt werden, nicht für schulische Aktivitäten.

Nach den Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden gewährt die Stadt Fürstenau für den Neubau und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen einen Zuschuss von 10 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal 10.000 € je Projekt. Förderzusagen wurden in den letzten Jahren an die Sportvereine der Stadt Fürstenau beispielsweise für folgende Projekte erteilt:

  • Erneuerung der Drainage auf dem Fußballplatz im Pottebruch (Spvg. Fürstenau)
  • Sanierung der Elektrik im Sportlerheim (Spvg. Fürstenau)
  • Umbau des Sportlerheims (SV Hollenstede)
  • Energetische Sanierung der Flutlichtanlage (GW Schwagstorf)
  • Parkplatzpflasterung bei der Sportanlage (GW Schwagstorf)
  • Beregnungsanlage (GW Schwagstorf)
  • Errichtung Unterstand mit Gerätelager (GW Schwagstorf)

 

Es liegt außerdem ein Antrag der Spielvereinigung auf Umwandlung des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz vor. Hierzu sind jedoch noch verschiedene Fragen zu klären. Dazu gehören die Kosten sowie die Finanzierung, die Unterhaltung und Pflege, ökologische Fragen, aber auch die Frage, ob ein Kunstrasenplatz alle schulischen Anforderungen erfüllt, weil evtl. verschiedene Leichtathletikdisziplinen auf Kunstrasen nicht durchgeführt werden können. Die Errichtung einer Flutlichtanlage ist also unabhängig von der Einrichtung eines Kunstrasenplatzes zu sehen


T e g e t h o f f

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

- Keiner -

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 100.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 60.000,00 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 424.10 / 401.00.01 /

Investitions-Nr.: IFÜ-424-01

 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Es entstehen jährliche Folgekosten für die Unterhaltung.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I