Im Haushalt 2020 der Stadt
Fürstenau wurden bereits 50.000 € für die Planung einer Sportstätte
bereitgestellt. Von diesen Mitteln wurden 6.000 € für den Bau eines
Beachvolleyballplatzes auf dem Gelände der IGS Fürstenau verwendet. Im o.g.
Schreiben der Gruppen, wurde beantragt, die Gelder für die Herstellung der
Flutlichtanlage zu verwenden. Da diese Mittel nicht ausreichen, sollen die
restlichen zur Verfügung stehenden Mittel (44.000 €) im Haushalt 2022 auf
100.000 € erhöht werden.
Es wurden mittlerweile
bereits seitens der Verwaltung bzw. der Spielvereinigung drei Angebote für die
Flutlichtanlage angefragt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde im April 2021
eingereicht. Da die Angebote mittlerweile veraltet sind, ist eine erneute
Ausschreibung über die ZVS erforderlich.
Zusätzlich zu den
Errichtungskosten, fallen noch Bauantragskosten sowie Unterhaltungskosten an,
wie z.B. laufende Stromkosten (ca. 3 bis 4 €/h bei aktuellen Strompreisen) und
regelmäßige Standsicherheitsprüfungen der Flutlichtmasten.
Zur Umsetzung der Maßnahme
ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser wurde von der Hochbauabteilung bereits
im Jahr 2020 gestellt, musste allerdings durch nicht weiter verfolgte
Bearbeitung der Baumaßnahme eingestellt/abgebrochen werden. Der Bauantrag muss
demnach nochmals eingereicht werden, allerdings liegen die Unterlagen somit
bereits vor.
Da die Samtgemeinde
Fürstenau Eigentümer des Grundstücks ist, muss hier zwingend auch eine
vertragliche Abstimmung erfolgen.
Die Flutlichtanlage würde
lediglich für den Vereinssport genutzt werden, nicht für schulische Aktivitäten.
Nach den Richtlinien zur
Förderung von Vereinen und Verbänden gewährt die Stadt Fürstenau für den Neubau
und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen einen Zuschuss von 10 %
der anerkannten Gesamtkosten, maximal 10.000 € je Projekt. Förderzusagen wurden
in den letzten Jahren an die Sportvereine der Stadt Fürstenau beispielsweise
für folgende Projekte erteilt:
- Erneuerung der Drainage auf
dem Fußballplatz im Pottebruch (Spvg. Fürstenau)
- Sanierung der Elektrik im
Sportlerheim (Spvg. Fürstenau)
- Umbau des Sportlerheims (SV
Hollenstede)
- Energetische Sanierung der
Flutlichtanlage (GW Schwagstorf)
- Parkplatzpflasterung bei der
Sportanlage (GW Schwagstorf)
- Beregnungsanlage (GW
Schwagstorf)
- Errichtung Unterstand mit
Gerätelager (GW Schwagstorf)
Es liegt außerdem ein
Antrag der Spielvereinigung auf Umwandlung des Rasenplatzes in einen
Kunstrasenplatz vor. Hierzu sind jedoch noch verschiedene Fragen zu klären.
Dazu gehören die Kosten sowie die Finanzierung, die Unterhaltung und Pflege,
ökologische Fragen, aber auch die Frage, ob ein Kunstrasenplatz alle
schulischen Anforderungen erfüllt, weil evtl. verschiedene
Leichtathletikdisziplinen auf Kunstrasen nicht durchgeführt werden können. Die
Errichtung einer Flutlichtanlage ist also unabhängig von der Einrichtung eines
Kunstrasenplatzes zu sehen
T e g e t h o f f |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 6 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
- Keiner -
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: ca. 100.000,00 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 60.000,00 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 424.10 / 401.00.01 /
Investitions-Nr.: IFÜ-424-01
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Es entstehen jährliche Folgekosten für die
Unterhaltung.
M o o r m a n n
Fachdienst I