Betreff
Finanzielle Unterstützung des Projektes "Multifunktionshaus"
Vorlage
FB 1/008/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.09.2020 hat dieser mehrheitlich erklärt, dass die Stadt Fürstenau die Einrichtung eines Multifunktionshauses begrüßt und sich eine Beteiligung an der Finanzierung vorstellen kann. Daraufhin hat der Stadtrat in der Sitzung am 16.03.2021 beschlossen, dass im Haushalt 2021 40.000 € und für die beiden Folgejahre jeweils 25.000 € an Mitteln eingeplant werden sollen. Dies entspricht zum damaligen Zeitpunkt einen angedachten Förderzeitraum von ca. zwei Jahre nach Eröffnung.

In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 14.12.2021 wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadt Fürstenau eine Förderung in Höhe von 80.000 € für die Erstausstattung und Inbetriebnahme des Multifunktionshauses durch das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ beantragen soll. Eine mögliche Förderung geht entsprechend Nr. 6.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der COVID-19-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“) mit einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren einher. Damit diese Zweckbindung nachgewiesen werden kann, wird der Mietvertrag für das Objekt vorerst auf fünf Jahre geschlossen.

Bei Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist, kann die Förderung vollständig oder anteilig zurückgefordert werden.

Um das Projekt Multifunktionshaus in der angestrebten Nutzung attraktiv zu gestalten und als feste touristische sowie kulturelle Einrichtung in der Fürstenauer Innenstadt zu etablieren, ist gerade in den ersten Jahren eine verlässliche dauerhafte finanzielle kommunale Förderung notwendig. Durch diese kommunale Förderung können zudem strategische Entwicklungen nach der Eröffnung verfolgt werden. Eine Eröffnung wird derzeit zum Weihnachtsgeschäft 2022 angestrebt.


S c h o c k e m ö h l e

 

W ü b b e l

Stabstelle Wirtschaftsförderung

 

Stadtdirektor

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Multifunktionshaus wird ab Inbetriebnahme in den darauffolgenden fünf Haushaltsjahren (2023 bis 2027) mit jährlich 25.000 € unterstützt.

Die entsprechenden finanziellen Mittel sind einzuplanen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Mittel sind in den Finanzplanungsjahren berücksichtigt worden.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I