Betreff
Ertüchtigung Bürgerpark; Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Vorlage
FB 1/007/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Bescheid vom 07.09.2021 wurde die Samtgemeinde Fürstenau in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ aufgenommen und dem Cluster 4 zugeordnet. Hierdurch steht der Samtgemeinde Fürstenau ein kommunales Budget in Höhe von 345.000 € für Einzelvorhaben im maßgeblichen innerstädtischen Bereich (Altstadtkern, Schlossinsel, Bürgerpark) der Stadt Fürstenau zur Verfügung. Mit Beschluss des Samtgemeinderates vom 09.12.2021 hat die Samtgemeinde Fürstenau der Stadt Fürstenau das zugewiesene kommunale Budget mitsamt etwaiger späterer Mehrbedarfe überlassen. Dadurch kann die Stadt Fürstenau nach eigenem Ermessen Einzelvorhaben direkt bei der zuständigen Stelle (NBank) beantragen. Diese Einzelvorhaben müssen investiv eine Wertuntergrenze von mindestens 50.000 € und nicht-investiv von mindestens 30.000 € übersteigen. Laut Förderrichtlinie muss spätestens bis zum 31.03.2022 ein erster Antrag auf Förderung eines Einzelvorhabens gestellt werden. Anderenfalls erlischt die Budgetreservierung und wird als Mehrbedarf auf andere Kommunen umverteilt. Weitere Anträge können spätestens bis zum 30.06.2022 eingereicht werden. Die Projektumsetzung muss nach positiver Bescheidung bis März 2023 erfolgen.

 

Der Bürgerpark ist die grüne Lunge der Stadt Fürstenau und Anziehungspunkt für Einheimische und Touristen jeden Alters. Zugleich ist der Bürgerpark in seiner zentralen Lage ein wichtiger Baustein für die angestrebte Zertifizierung zum staatlich anerkannten Erholungsort.

Ein stark frequentierter Bürgerpark bietet dabei die Möglichkeit zahlreicher Synergieeffekte. Insbesondere die Innenstadt kann von dieser Frequentierung profitieren.

Der Bürgerpark in seiner jetzigen Darstellung bietet weiteres Entwicklungspotenzial, welches zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Stadt Fürstenau zwingend genutzt werden sollte.

Gerade die Sportfläche zeigt eine Mindernutzung. So wurde mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 einstimmig die Beauftragung einer externen Fachplanung zur Aufwertung der Sportfläche beschlossen. Dabei soll insbesondere die Errichtung eines Pumptracks in diese Fachplanung aufgenommen werden. Dies entspricht ebenfalls den Bestrebungen des Jugendparlaments der Samtgemeinde Fürstenau, auf dessen Initiative die Idee des Pumptracks im Bürgerpark gründet. Im Rahmen einer Unterschriftenaktion hat das Jugendparlament bereits über 600 Unterschriften sammeln können. Laut einer ersten Schätzung werden für den Bau des Pumptracks Kosten in Höhe von ca. 170.000 € entstehen.

Die mit der Ertüchtigung des Bürgerparks zusammenhängende und mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 einstimmig beschlossene Beauftragung einer externen Fachplanung zur Aufwertung der Sportfläche im Bürgerpark, soll im Rahmen der Antragstellung mit geschätzten Kosten von 10.0000 € als vorzeitiger Maßnahmebeginn inkludiert werden.

Abbildung 1: Pumptrack Mettingen (Copyright MTB-News)

 

Neben den Pumptrack soll aber auch der jetzige Spielplatz eine deutliche Aufwertung erfahren und um naturnahe Spielelemente ergänzt werden. Durch naturnahe Spielelemente kann gerade Kindern die wichtigen Themen Umwelt und Klimaschutz spielerisch beigebracht werden und so ein grundlegendes Verständnis für diese Themenwelt geschaffen werden. Laut einer ersten Schätzung werden Kosten in Höhe von ca. 61.500 € entstehen.

Abbildung 2: Spielgerät am Wasser (Copyright: Naturama Aargau)

 

 


S c h o c k e m ö h l e

 

W ü b b e l

Stabstelle Wirtschaftsförderung

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Fürstenau beschließt die Beantragung einer Förderung der Ausgaben zur Ertüchtigung des Bürgerparks in Höhe von 241.500 € aus dem mit Bescheid vom 07.09.2021 zugewiesenen und mit Beschluss vom 09.12.2021 von der Samtgemeinde Fürstenau an die Stadt Fürstenau überlassenen kommunalen Budget aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“. Die Ertüchtigung soll durch eine Erweiterung des Spielplatzes um naturnahe Spielelemente sowie die Errichtung eines Pumptracks erfolgen. Die benötigten Eigenmittel werden bereitgestellt.

Im Rahmen der Antragstellung sollen die Planungsleistungen zur Optimierung der Sportfläche als frühzeitiger Maßnahmebeginn inkludiert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Den geschätzten Gesamtkosten von 241.500 € stehen Fördermittel von 219.300 € gegenüber. Die Mittel sind in den Jahren 2022 und 2023 (VE) eingeplant worden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I