Betreff
Erlass der Förderrichtlinie "Starthilfe"
Vorlage
FB 1/006/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau profitiert auf verschiedensten Ebenen von einer größtmöglichen Diversität in den Bereichen Einzelhandel, stationäre Dienstleistungen sowie Gastronomie. Insbesondere die Frequentierung und die Resilienz der Innenstadt ist dabei maßgeblich von diesen Angeboten abhängig.

Durch das Förderprogramm „Starthilfe“ wird beabsichtigt eine niedrigschwellige zweckgebundene finanzielle Förderung für Neueröffnungen aber auch Fortführungen als Bestandssicherung in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und stationäre Dienstleistungen zu erbringen. Bestehende Leerstände sollen dadurch minimiert und neue Leerstände verhindert werden. Hiermit einhergehend sollen Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden.

 

Die finanzielle Förderung staffelt sich dabei entsprechend der Größe der Verkaufsfläche. So ist ein einmaliger Zuschuss zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro möglich. Förderfähig ist jede Neueröffnung sowie Fortführung von Einzelhandelsbetrieben, Betrieben des Gaststättengewerbes sowie einzelhandelsnahe und sonstige stationäre Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Stadt Fürstenau. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Stärkung des innerstädtischen Bereichs gelegt, indem hier eine verwaltungsseitige Zuordnung in den höchsten Förderbereich mit 5.000 Euro, unabhängig der tatsächlichen Größe der Verkaufsfläche, erfolgt. Ein Umzug innerhalb der Stadt Fürstenau ist ebenfalls förderfähig, sofern dieser eine Ausweitung der Verkaufsfläche bedeutet. Eine Förderung kann grundsätzlich nur einmalig erfolgen.

Ausnahmen von der Richtlinie liegen in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Fürstenau. Zudem wird der Stadtrat regelmäßig im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung über die bewilligten Anträge informiert.

 


S c h o c k e m ö h l e

 

W ü b b e l

Stabstelle Wirtschaftsförderung

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

-       Förderrichtlinie_Starthilfe


Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende Förderrichtlinie „Starthilfe“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Im Haushalt der Stadt Fürstenau sind jährliche Mittel von 25.000 € einzuplanen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I