Die Stadt
Fürstenau profitiert auf verschiedensten Ebenen von einer größtmöglichen
Diversität in den Bereichen Einzelhandel, stationäre Dienstleistungen sowie
Gastronomie. Insbesondere die Frequentierung und die Resilienz der Innenstadt
ist dabei maßgeblich von diesen Angeboten abhängig.
Durch das Förderprogramm „Starthilfe“ wird
beabsichtigt eine niedrigschwellige zweckgebundene finanzielle Förderung für
Neueröffnungen aber auch Fortführungen als Bestandssicherung in den Bereichen
Einzelhandel, Gastronomie und stationäre Dienstleistungen zu erbringen.
Bestehende Leerstände sollen dadurch minimiert und neue Leerstände verhindert
werden. Hiermit einhergehend sollen Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen
werden.
Die finanzielle Förderung staffelt sich dabei
entsprechend der Größe der Verkaufsfläche. So ist ein einmaliger Zuschuss
zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro möglich. Förderfähig ist jede Neueröffnung
sowie Fortführung von Einzelhandelsbetrieben, Betrieben des Gaststättengewerbes
sowie einzelhandelsnahe und sonstige stationäre Dienstleistungsbetriebe
innerhalb der Stadt Fürstenau. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Stärkung
des innerstädtischen Bereichs gelegt, indem hier eine verwaltungsseitige
Zuordnung in den höchsten Förderbereich mit 5.000 Euro, unabhängig der tatsächlichen
Größe der Verkaufsfläche, erfolgt. Ein Umzug innerhalb der Stadt Fürstenau ist
ebenfalls förderfähig, sofern dieser eine Ausweitung der Verkaufsfläche
bedeutet. Eine Förderung kann grundsätzlich nur einmalig erfolgen.
Ausnahmen von der Richtlinie liegen in der
Zuständigkeit des Rates der Stadt Fürstenau. Zudem wird der Stadtrat regelmäßig
im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung über die bewilligten Anträge
informiert.
S c h o c k e m ö h l e |
|
W ü b b e l |
Stabstelle Wirtschaftsförderung |
|
Stadtdirektor |
Anlagen
- Förderrichtlinie_Starthilfe
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Förderrichtlinie „Starthilfe“ wird beschlossen.