Betreff
Haushalt 2022 - Wirtschaftsförderung
Vorlage
FB 1/005/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 14.12.2021 (St/StR705/2021, P. Ö 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2022 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Digitales fällt u. a. das Produkt 571.00 Wirtschaftsförderung.

 

Ergebnishaushalt:

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei nachfolgenden Sachkonten ergeben:

 

Sachkonto 431801 – Zuschüsse an übrige Bereiche

Abweichend zum Haushaltsjahr 2021 verringert sich der Zuschuss an das Multifunktionshaus für gewerbliche und soziale Angebote auf 11.300 €. Da eine Förderung aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für die Erstausstattung zur Inbetriebnahme in Höhe von 80.000 € beantragt wird und eine Eröffnung des Multifunktionshauses voraussichtlich erst im 4. Quartal 2022 erfolgen kann, ist dieser Betrag für 2021 ausreichend.

Die zur Förderrichtlinie zur Stärkung der medizinischen Versorgung in der Stadt Fürstenau zugehörigen finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 €, werden abweichend zum vorherigen Haushaltsjahr aufgrund der organisatorischen Ansiedlung des Förderprogramms bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Fürstenau im Haushaltsjahr 2022 im Produkt 571.00 Wirtschaftsförderung veranschlagt. Hierdurch sind diese Fördermittel deckungsfähig mit den Fördermitteln für das in der politischen Beratung befindliche Förderprogramm „Starthilfe“. Für dieses Förderprogramm werden im Haushaltsjahr 2022 erstmalig ebenfalls 25.000 € veranschlagt.

 

Sachkonto 445201 – Erstattungen an Gemeinden und GV

Zum 01.07.2021 wurde von der Samtgemeinde Fürstenau befristet für zwei Jahre ein Wirtschaftsförderer für die Stadt Fürstenau eingestellt. Da die Anstellung erst im Laufe des Haushaltsjahres 2021 erfolgte, wurde die Personalkostenerstattung im vergangenen Haushaltsjahr nur anteilig veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2022 muss nun erstmalig die Berücksichtigung für ein volles Jahr erfolgen.

 

Investitionen:

Investitions-Nr. IFÜ-571-01 – Sammelinvest. – Wirtschaftsförderung

Um ein effizientes Arbeiten der neugeschaffenen Wirtschaftsförderung zu ermöglichen, ist die Einrichtung einer Pauschale über 50.000 € für investive Maßnahmen angedacht. Durch diese Pauschale ergibt sich die Möglichkeit zielgerichtet sowie flexibel auf sich ergebende Situationen zu reagieren.

Im Rahmen des Projektes „Multifunktionshaus“ hat der Rat der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, dass eine Förderung in Höhe von 80.000 € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für die Erstausstattung zur Inbetriebnahme des Multifunktionshauses beantragt werden soll. Entsprechend des gefassten Beschlusses, sollen die benötigten Eigenmittel im Haushalt 2022 bereitgestellt werden. Entsprechend der Förderrichtlinie kann bei Bewilligung des Antrags mit einer Zuwendung seitens des Fördermittegebers in Höhe von 73.000 € gerechnet werden.


S c h o c k e m ö h l e

 

W ü b b e l

Stabstelle Wirtschaftsförderung

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

Teilergebnishaushalt 571.00 Wirtschaftsförderung


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf zum Produkt 571.00 Wirtschaftsförderung sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan 2022 der Stadt Fürstenau zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ist eine Kreditaufnahme erforderlich.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I