Betreff
Anschaffung eines Bühnenanhängers; Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Vorlage
FB 1/002/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Bescheid vom 07.09.2021 wurde die Samtgemeinde Fürstenau in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ aufgenommen und dem Cluster 4 zugeordnet. Hierdurch steht der Samtgemeinde Fürstenau ein kommunales Budget in Höhe von 345.000 Euro für Einzelvorhaben im maßgeblichen innerstädtischen Bereich (Altstadtkern, Schlossinsel, Bürgerpark) der Stadt Fürstenau zur Verfügung. Mit Beschluss des Samtgemeinderates vom 09.12.2021 hat die Samtgemeinde Fürstenau der Stadt Fürstenau das zugewiesene kommunale Budget mitsamt etwaiger späterer Mehrbedarfe überlassen. Dadurch kann die Stadt Fürstenau nach eigenem Ermessen Einzelvorhaben direkt bei der zuständigen Stelle (NBank) beantragen. Diese Einzelvorhaben müssen investiv eine Wertuntergrenze von mindestens 50.000 Euro und nicht-investiv von mindestens 30.000 Euro übersteigen. Laut Förderrichtlinie muss spätestens bis zum 31.03.2022 ein erster Antrag auf Förderung eines Einzelvorhabens gestellt werden. Anderenfalls erlischt die Budgetreservierung und wird als Mehrbedarf auf andere Kommunen umverteilt. Weitere Anträge können spätestens bis zum 30.06.2022 eingereicht werden. Die Projektumsetzung muss nach positiver Bescheidung bis März 2023 erfolgen.

 

Der Veranstaltungssektor leidet besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Gerade hier ist die kommunale Hand gefordert, unterstützend tätig zu werden. Eine direkte Unterstützung ist die Bereitstellung eines Bühnenanhängers durch die Kommune. Dieser soll von der Stadt Fürstenau verwaltet und sowohl für eigene Veranstaltungen als auch für Veranstaltungen Dritter zur Verfügung gestellt werden. Durch den Bühnenanhänger gewinnt die Stadt Fürstenau selbst zudem an Gestaltungsspielraum für eigene Veranstaltungen. Zudem bietet diese Variante einer Bühne gleichzeitig die größtmögliche Flexibilität. Vom Schulfest oder Spendenlauf bis zum Burgfest sind zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten denkbar. Darüber hinaus entlastet die Bereitstellung durch die Stadt Fürstenau den Veranstalter bei der Organisation und den Kosten.

Die hier beispielhaft dargestellte Bühne ist, laut Hersteller, von einer Person in unter 20 Minuten aufbaubar. Sie kann zudem je nach gewünschter Nutzung mit 30 oder 42m² Bühnenfläche aufgestellt werden.

 

Abbildung 1: Stagemobil L (Copyright Stagemobil Eckart Fahrzeugbau GmbH)


S c h o c k e m ö h l e

 

W ü b b e l

Stabstelle Wirtschaftsförderung

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Fürstenau beschließt die Beantragung einer Förderung der Ausgaben für den Erwerb eines Bühnenanhängers in Höhe von 58.000 € aus dem mit Bescheid vom 07.09.2021 zugewiesenen und mit Beschluss vom 09.12.2021 von der Samtgemeinde Fürstenau an die Stadt Fürstenau überlassenen kommunalen Budget aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“.

Die benötigten Eigenmittel werden bereitgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Den Anschaffungskosten von 58.000 € stehen Fördermittel aus dem Förderprogramm Perspektive Innenstadt in Höhe von 52.700 € gegenüber, so dass bei der Stadt Fürstenau ein Eigenanteil von 5.300 € verbleibt. Die Mittel sind im Haushalt 2022 beim Produkt 575.00 Tourismus eingeplant worden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I