Betreff
Friedhofsgebührennachkalkulation 2020
Vorlage
FB 5/031/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für das Jahr 2020 wurde eine Nachkalkulation der Gebühren für das Bestattungswesen der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen.

 

Der Verlustvortrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 146.989 € wurde nach Beschlussfassung des Samtgemeinderates am 25.06.2020 als Buchwert gekennzeichnet und bereinigt, so dass es für die Nachkalkulation 2020 keinen Verlustvortrag mehr zu berücksichtigen gab.

 

Die anliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 weist eine Überdeckung in Höhe von 11.007 € aus. Die Überdeckung ist auf sehr hohe Fallzahlen einhergehend mit einer hohen Gebühreneinnahme für die Vergabe von Grabstätten und die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten zurückzuführen. Gleichzeitig konnten die Pflegekosten leicht gesenkt werden.

 

Eine Anpassung der Gebühren erfolgte letztmalig mit Beschluss des Samtgemeinderates am 25.06.2020.


S ö h n c h e n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2020 im Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I