Betreff
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2007
Vorlage
FG 20/002/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes 2007 wurde nach den Grundsätzen des neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt (doppischer Haushalt). Dieser setzt sich aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt zusammen. Die Bilanz wird nur beim Jahresabschluss erstellt und nicht im Haushalt abgedruckt.

 

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht das Zusammenspiel der 3 Komponenten des Neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) im Jahresabschluss. Die Salden aus der Ergebnis- und Finanzrechnung fließen jeweils in die Abschlussbilanz ein.

 

 

 

 

Im Wirtschaftsplan werden die Ergebnisse 2005 und der Ansatz 2006 nicht mit angedruckt, da durch die Umstellung des gesamten Kontenplanes ein Vergleich mit den Vorjahren nur bedingt möglich ist. Außerdem wurde noch keine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung erstellt.

 

Zu den einzelnen Abteilungen des Eigenbetriebes ist folgendes auszuführen:

 

Abteilung Straßenreinigung

Im Ergebnishaushalt decken die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen.

Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 200 € aus lfd. Verwaltungstätigkeit.

 

Abteilung Schmutzwasser

Der Ergebnishaushalt konnte bei einer Gebühr von 1,95 €/cbm ausgeglichen werden. Bei dem sich daraus ergebenden Finanzhaushalt ergab sich jedoch ein Defizit von 89.600 €. Diese Unterdeckung beim Finanzhaushalt bewirkt, dass das vorhandene Eigenkapital vermindert wird. Das neue doppische Verfahren zeigt somit eine zu geringe Abschreibungsquote auf. Bei einer Erhöhung der Abschreibungen um den vorgenannten Betrag ergibt sich zwangsläufig auch eine Erhöhung der lfd. Gebühr, da durch höhere Abschreibungen dann der Ergebnishaushalt unausgeglichen ist mit der Folge einer Gebührenerhöhung. Um die Unterdeckung ausgleichen zu können, ist eine Gebührenerhöhung im vorliegenden Fall um rd. 0,20 €/cbm notwendig. Damit ist jedoch noch nicht der aufgelaufene Fehlbetrag aus Vorjahren zu verringern. Sollte dies ebenfalls angedacht werden, wäre es sinnvoll, die Schmutzwassergebühr um 0,30 €/cbm zu erhöhen (im Entwurf enthalten). Diese Erhöhung würde bei einem Jahresschmutzwasseranfall von rd. 530.000 cbm jährliche Mehreinnahmen von rd. 159.000 € erzielen. Von der Verwaltung wird daher angeregt, die Gebühr, die aus rechtlichen Gründen nicht rückwirkend angepasst werden kann, zum 01.07.2007 um 0,30 €/cbm von 1,95 €/cbm auf 2,25 €/cbm zu erhöhen (siehe gesonderte Beschlussvorlage).

 

Abteilung Regenwasser

Im Ergebnishaushalt decken die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen.

Im Finanzhaushalt werden die Überschüsse aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 35.900 € in voller Höhe zur Deckung der Auszahlungen für ordentliche Tilgung (52.000 €) benötigt. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 13.000 € abgedeckt. Da Kredite nicht für die ordentliche Tilgung verwandt werden dürfen, ergibt sich insgesamt ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 16.100 €.

Beim Abschluss 2005 ergab sich ein Vortrag auf die neue Rechnung in Höhe von 157.206,48 €, so dass der Fehlbetrag 2007 abgedeckt werden kann.

 

Abteilung Bestattungswesen

Im Ergebnishaushalt decken die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen.

Im Finanzhaushalt können die Überschüsse aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 18.200 € zur Deckung der Auszahlungen für Investitionstätigkeit verwandt werden.

 

 

In der Sitzung des Werksausschusses wird der Verwaltungsentwurf des Wirtschaftsplanes 2007 eingehend erläutert.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2007, der

 

a)   im Ergebnishaushalt

    

     die ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf je                               1.775.600 €

     festsetzt,

 

     die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf je                                    0 €

     festsetzt,

    

b)  im Finanzhaushalt

 

     die Einzahlungen auf                                                                              1.986.200 €

     die Auszahlungen auf                                                                             2.002.100 €

     festsetzt,

 

     Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen

 

     auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           1.588.900 €

     auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          1.259.400 €

 

     auf Einzahlungen für Investitionen                                                           166.100 €

     auf Auszahlungen für Investitionen                                                           415.500 €

 

     auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             231.200 €

     auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            327.200 €

 

 

c)  den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

     für Investitionen auf                                                                                   231.200 €

     festsetzt,

 

d)  Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,                                              

 

e)  den Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 290.000 € festsetzt,

 

wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gebühren bei den Abteilungen Straßenreinigung, Regenwasser und Bestattungswesen werden kostendeckend erhoben. Im Bereich der Abteilung Schmutzwasser ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich. Um hier auch den aufgelaufenen Fehlbetrag aus Vorjahren zu verringern, sollte eine Erhöhung um 0,30 €/cbm vorgenommen werden.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II